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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Abi Scherz

Kasi

Registriertes Mitglied
Hallo Zusammen,

in kurzer Zeit liegt wieder der Abischerz an.
Die letzten Jahre wurde über Nacht das ganze Haus auf den Kopf gestellt. Also alle Schultische, Stühle, Regale etc. wurden in die Gänge zum verbarrakadieren gestellt. Die Eingänge, Flure, Treppen zugestellt. Konfetti und Flatterbänder quer durch die Räume gespannt. Die Lehrer, die über Nacht die Schlüssel zur Verfügung gestellt haben, finden das wohl besonders kreativ …

Ich konnte letztes Jahr, die Scherzveranstalter festnageln und die hatten mit den Unterstufen tatsächlich den Spektakel aufgeräumt.
Aber was kann ich eigentlich im Vorfeld tun?
Im Prinzip dürfte ich nicht einen Schüler reinlassen (Brandschutz, Fluchtweg, Stolperfallen …) da stehen 800 Kinder vor den Türen.

Das Rektorat fand die Lösung, dass sie jeweils zwei Lehrer pro Etage verpflichten zur Aufsicht als ausreichend. Was ist aber, wenn wirklich was passieren sollte.
Muss ich, wenn das Rektorat den Abischerz so toll findet, den Kopf (mit)-hinhalten.
Im Prinzip müsste ich doch Feuerwehr oder sonst was anrufen, wenn nicht und es passiert was, bin ich ja (mit) der Depp.
Also bevor jemand meint ich übertreibe:
Beim Abischerz hat hier keiner mehr die Kinder im Griff … die machen was sie wollen. Klar, für die ist das eine Riesengaudi, ich will auch kein Spaßverderber sein. Außer, dass ich das ziemlich langweilig finde, was die hier machen.
 
Wenn das Rektorat das akzeptiert/duldet und Lehrkräfte mit der Aufsicht beauftragt,
brauchst Du eigentlich nur eine Meldung an deinen nächsten Vorgesetzten im Rathaus
machen und Du bist aus der Nummer Raus, die Verantwortung trägt so immer das Rektorat.

Vielleicht müsste man berücksichtigen wer die ganze Sauerei nachher weg macht,
bekanntermaßen klappt das mit den SuS oft nicht und es sollte nicht am SHM oder
den Reinigungsdamen kleben bleiben.
 
Im Vorfeld?!
Jegliche Verantwortung ablehnen, keine Sonderwünsche erfüllen.
Klarstellen das weder Du noch die Reinigungskräfte ausserplanmässige Reinigungsarbeiten ausführen.
An meiner letzten Schule war selbst Kotze aufwischen von der Stadt vorher zu genehmigender Extraaufwand.
 
Bei mir gibt es vier Wochen zuvor einen Merkzettel an jede Klasse. Damit wissen sie was sie dürfen und was nicht. Wenn mir was negativ auffällt, wird der Zettel für das nächste Jahr erweitert.

AK – Streich 2019

  • Verantwortliche Schüler setzen sich mit ihrem/ihrer Klassenlehrer/in und mir vorher zusammen, um abzusprechen was ihr machen wollt
  • Außentüren vom Gebäude sowie der Toiletten bleiben bis zum Eintreffen der Lehrkräfte verschlossen
  • Keine Wasserspiele, kein Rasierschaum und es werden keine Lebensmittel geworfen oder an Personen und Gebäude geschmiert
  • Zerstörungen und Verunreinigungen werden geahndet und zur Anzeige gebracht (Jahrgang bezahlt) auch Folgeschäden
  • Die Polizei hat Kenntnis darüber und ist ggf. sofort vor Ort
Ihr setzt Maßstäbe für die Zukunft! Seid bitte fair, damit die nächsten Jahrgänge auch Spaß haben können.
 
ich hatte das mal mit den Schüler wie folgt geklärt,
Alle dir ihr ABI geschafft haben und in der Schule Feiern möchten, mussten die 12er einladen und die wiederum hatten alles frei, dafür haben die 12er am den folgenden Tagen für Ordnung gesorgt und haben sich so ihre eigene ABI Feier fürs nähste Jahr gesichert, also keine 12er keine Feier, klappt bis heute noch so, wie ich gehört habe
 
Unser Job lebt und stirbt mit der Schulleitung.
Wenn die immer wieder so einen richtigen Saustall zulässt, den das Hauspersonal dann wegräumen kann, dann wäre ich aufgrund psychischer Belastung die folgenden Tage wohl arbeitsunfähig. Für die Sicherheit bei solchen geduldeten Scherzen ist keinesfalls der SHM verantwortlich, sondern natürlich der Schulleiter oder auch die Lehrkräfte, die den Schlüssel dafür hergeben. Und dann greift wieder § 839 BGB, insbesondere Art. 34 Satz GG.
Also bitte keinen Kopf machen, dass Du haftbar gemacht werden kannst.

Gruß
Thomas
 
Für die Sicherheit bei solchen geduldeten Scherzen ist keinesfalls der SHM verantwortlich, sondern natürlich der Schulleiter oder auch die Lehrkräfte, die den Schlüssel dafür hergeben. Und dann greift wieder § 839 BGB, insbesondere Art. 34 Satz GG.
Also bitte keinen Kopf machen, dass Du haftbar gemacht werden kannst.

Gruß
Thomas
Besser kann man das nicht formulieren, ich Stimme dir da zu 100% zu. 👍
 
du hast natürlich vollkommen recht, ist ganz klar Sache der SSl, und einen Kopf hatte ich mir zu den Zeiten auch nicht gemacht, es war lediglich ein Vorschlag meiner seits und ich kann nur sagen, das hat prima geklappt, kein Müll keine Möbel die wo verbaut wurden keine Beschädigungen uns weiter, wie gesagt alles hat so geklappt wie man es sich nach einer Feier nur wünschst...
 
Super, vielen Dank für die tollen Anregungen und auch für die Erklärungen, dass ich mir keine Gedanken machen muss, dass ich verantwortlich gemacht werden könnte.
 
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