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Frage Diebstahl, wer erstattet Anzeige?

schladdi

Depp vom Dienst
Moin Moin,

vor etwa 4 Wochen kam aus unserer Schule das Notebook der stellv. Schulleitung weg.
Die Schulleitung informierte auch mich darüber, der Verdacht eines Diebstahls steht natürlich im Raum.
Ich sprach den Rat aus, dass die Schulleitung eine Anzeige erstatten sollte...
Dann war Ruhe, und ich habe von diesem Thema nichts mehr gehört.

Gestern Sprach mich die Schulleitung an, ob ich schon etwas von der Anzeige gehört hätte.
Ich verneinte, und fragte interessenhalber, ob sie die denn noch am gleiche Tage ausgegeben hätte.

Da fiel sie aus allen Wolken, wurde massiv unfreundlich und warf MIR untätigkeit vor.
Ich sei ja wohl der Hausmeister der Liegenschaft und sie gehe ja wohl davon aus, dass das meine Aufgabe sei, so etwas zur Anzeige zu bringen, wenn ich davon Kenntnis erlange.

Zu den Verhältnissen:

Ich = angestellter Schulhausmeister der Kommune

Schulleitung = Landesbedienstete
stellv. Schulleitung = ebenso

Das Gerät = Von der Schule (Kommune ist Schulträger) angeschafft und der stellv. Schulleitung zur Nutzung überlassen.

Ich habe danach das Gespräch zu meinem Fachdienst und zum Personalrat gesucht, beide halten das nicht für meine Aufgabe, auch die Beschreibung meines Arbeitsplatzes gibt das nicht her.
Ich erstatte durchaus Anzeigen im Namen des Bauamtes, wenn es Vandalismus am Gebäude gibt, da ich in dem Fall die Interessen meines Arbeitgebers vertreten muss.

In dem speziellen Fall ist aber nicht direkt mein Arbeitgeber geschädigt, und ich habe keine Einfluss auf Nutzung und Verwahrungsort des Gerätes gehabt.

Wie wird sowas bei euch geregelt, wer zeigt an und wer kümmert sich bei euch generell um sowas?
 
bei mir erstellt immer die Schulleitung oder das Bauamt die Anzeige, leider oft erst auf mein Verlangen (Bitte) hin. Ich melde den Schaden, meisstens am Gebäude und die Schulleitung ruft dann die Polizei (ab und an mache ich das selber, da die Schulleitung dann keine Zeit hat !!!) wegen Schadensaufnahme an. Bei Diebstahl, letztens Geld, verfährt die Schulleitung genau so., sie erstattet die Anzeige.
Es sei denn, sie beauftragt mich ausdrücklich alles zu regeln, dann erstatte ich die polizeiliche Anzeige.
Bisher gab es keine Komplikationen.
Grundsätzlich sehe ich das genau so wie schladdi, die Leitung der Schule oder die verantwortliche Abteilung, bei uns Bauamt, ertsattet Anzeige.

so long

Hubert
 
Moin,

In dem speziellen Fall ist aber nicht direkt mein Arbeitgeber geschädigt, und ich habe keine Einfluss auf Nutzung und Verwahrungsort des Gerätes gehabt.

Doch, dein AG hat einen Vermögensschaden erlitten, wenn das NB nicht wieder auftaucht (was unwahrscheinlich ist).
Nur dieser kann dann auch eine Anzeige erstatten, denn dein AG ist Geschädigter und vermutlich auch Versicherter, wenn es um Vermögensgegenstände geht.

So ist das zumindest in Nds. geregelt, bis auf die BBSen, die direkt dem Land unterstehen, dort MUSS die SL alles allein regeln.

LG
Roland
 
Moinmoin,
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Bist Du berechtigt eine Unterschrift zu leisten?? Wenn Ja, kannst Du das machen, wenn Nein, musst Du klären wer dafür zuständig ist.
Bei uns ist es so, das ich Anzeigen erstatte, incl. Unterschrift auf dem Vordruck der Polizei. Bei anderen Liegenschaften (Krippen, Kindergärten), macht es die Leitung (ist auch bei der Kommune beschäftig).
 
Also bisher habe ich ausschließlich Anzeigen (nach Rücksprache mit meinem Fachdienst) erstattet, die unmittelbar meinen Arbeitsbereich (also Gebäude und Außenanlage) betrafen.

Im aktuellen Fall habe ich der Schulleitung geraten (so aus dem Gedächtnis, ich würde ihnen raten, das zur Anzeige zu bringen) die Polizei anzurufen und eine Anzeige zu erstatten.

Roland hat natürlich Recht, wenn er sagt, das meinen Arbeitgeber ein Vermögensschaden entstanden ist.
Es gibt bei uns jedoch die klare Anweisung, das wir nicht Fachdienstübergreifend zu arbeiten haben.
Das bedeutet, ich erhalte meine Aufträge vom Fachdienst "Immobilienwirtschaft", die Sekretärin erhält ihre Aufträge vom Fachdienst "Schulen und Kultur", die Schulleitung ist Nutzer dieser beiden Fachdienste.
Wobei es aber auch klar geregelt ist, wem die Schulleitung welche "Aufträge" erteilen darf....
Der Sektretärin: "Sie müssen mal wieder Papier o.ä. bestellen..."
Dem Hausmeister: "Rasen mähen wäre auch mal wieder nötig...."

Die Aufträge der Schulleitung sind also daran gebunden, welcher Fachdienst uns entsendet.
Die Inventar- und Vermögensverwaltung ist eindeutig nicht die Aufgabe meines Fachdienstes, die Sektretärin wäre da wohl eher die erste Ansprechpartnerin,...
So zumindest mein Gedanke.

Naja, ich bin mal gespannt, was daraus wird...
 
...
Ich habe danach das Gespräch zu meinem Fachdienst und zum Personalrat gesucht, beide halten das nicht für meine Aufgabe, auch die Beschreibung meines Arbeitsplatzes gibt das nicht her.
Ich erstatte durchaus Anzeigen im Namen des Bauamtes, wenn es Vandalismus am Gebäude gibt, da ich in dem Fall die Interessen meines Arbeitgebers vertreten muss.
...

Sehe ich genau so,
so lange Deine Vorgesetzten beim Schulträger hinter Dir stehen ist alles im Lack.

Hier besteht der Schaden ja wohl ausschliesslich in einem verschwundenem NB.

Wir hatten hier erst einen Einbruchsdiebstahl,
Scheibe eingeschlagen, Beamer des Smartboards weg.
Das hat der Hausmeister "abgewickelt", Spurensicherung,
Glasernotdienst, Anzeige...
Und in dem Zuge natürlich auch gleich den Beamer verlustig gemeldet.
 
Ja genau, so läuft es bei uns eigentlich auch.
Einbruch- oder Vandalismusschäden zeige ich im Namen des Bauamtes an, erledige die Begehung mit der Spurensicherung, und unterschreibe das dann auch Antragsberechtigt.
In dem Zuge werden dann natürlich auch die verlustigen Gegenstände der Schule mit aufgenommen, das ist dann wohl die Tatmehrheit,...

Naja, auf jeden Fall wirft das grade einmal wieder die Gedanken auf, ob und wie man im Amt den Aufgabenkatalog der Hausmeister neu definiert,..

Manchmal muss halt erst etwas passieren,... Bevor etwas passiert *g*
 
Bei Vandalismus im Aussengelände oder Einbruchsversuchen mache ich die Schadensaufnahme und erstatte auch in der Regel selbst online eine Anzeige. Diebstahl habe ich normal nix mit zu tun, außer als mal ein Drahtpapierkorb im Aussengelände weg gekommen ist, da habe ich die Anzeige auch selber gemacht.

P.S.: Seit ich eine Videoüberwachungsanlage im Aussenbereich bekommen habe, ist die Abschreckung so hoch, dass ich gar nichts mehr anzeigen muss...

Da fällt mir ein: Es ist mal ein Schüler-Fahrrad abends abhanden gekommen. Da habe ich den Eltern lediglich auf Anweisung der Schulleitung das Videomaterial der Überwachungskameras zur Verfügung gestellt auf dem der Tathergang wunderschön zu sehen war und die Eltern haben dann selber Anzeige erstattet.
 
Das kann der Hausmeister machen, aber muss er doch nicht!? Und dann bespricht man sich doch, wer was macht? Ich würds natürlich machen wenn der SL mich darum bittet, aber das ist doch kein Selbstläufer. Pädagogen sind einfach ein seltsames Volk.....
 
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