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Frage Hausordnung-Hausrecht

homelum

Hausmeister Lum
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn sich das liebe Lehrerkollegium am Samstag oder Sonntag, also außerhalb der Schulzeit sich in ihren Klassenzimmer aus irgendeinem Grund aufhält, müssen sich dann die Lehrer bei euch anmelden? Oder was besagt die Hausordnung?
Für eure Antworten im Voraus besten Dank.
 
Hallo Homelum,

bei uns haben die Lehrer einen Schlüssel für den Seiteneingang.
Da fällt die Tür ins Schloss und ist dann zu. Da braucht keiner mehr hin zum abschließen. Wir müssen es nicht wissen, es sei denn, sie sind nach 22 UUhr in der Schule, dann muss der Wachdienst informiert werden

Gruß Wolli
 
Hallo homelum,
bei uns hat jeder Lehrer einen Schlüssel und so können diese zu jeder Zeit in die Schule. Es gab noch keine Probleme deshalb.
Gruß
pfropfy

Gesendet von meinem GT-I9000 mit Tapatalk 2
 
Ist bei uns genauso wie bei pfopfy,
jeder Nutzer d.h. Lehrer ,Betreungspersonal, Reinigungskräfte und die Stadtverwaltung haben jeweils einen Schlüssel.
Wir haben keine Schließ oder Alarmanlage sondern lediglich die gleichen PZ(Profilzylinder) in den Türen der Schule eingebaut.
Somit hat auch jeder rund um die Uhr Zutritt zu den Gebäuden.
Es wird nicht Bescheid gegeben wenn jemand am WE in die Schule will.
Ich habe lediglich die Nutzer (über die Schulleitung ) darüber Informiert das außerhalb meiner Arbeitszeit keiner für die Verkehrswege bei Schnee und Laub zuständig ist und das die Benutzung des Geländes sowie die der Gebäude auf eigene Gefahr und Verantwortung läuft.
Ausserdem habe ich die Verwaltung über die jetzige Situation schriftlich davon in Kenntnis gesetzt das Nutzer auch außerhalb meiner AZ sich im Gebäude aufhalten könnten.
Bis jetzt hat es auch bei uns keine Probleme gegeben.

Gruß Mike
 
Lehrer haben bei uns keinen Zutritt zum Gebäude außerhalb der regulären Öffnungszeiten.
 
Auserhalb der HM Dienstzeit kann ein Lehrer nur mit dem Alarmschlüssel der SL ins Gebäude, wir sind da ganz raus, was ein Glück.
Der SL hat seinen Schlüssel noch nie rausgegeben, bei 100 Lehrern will er damit auch nicht anfangen.:)

Gruß
 
Hallo Kollegen,
in meiner bisherigen Schule darf jeder zu jeder Zeit rein ohne Bescheid zu sagen(klappt ganz gut)
Im neuen Gebäude (zusätzlich) habe ich Blue Chip in den Außentüren
Hier kann man auslesen welcher Schlüssel zu welcher Zeit geöffnet hat(exat welche Person)..
Also welche Person nicht abgeschlossen hat.Ich denke das funktioniert!!!!!!!

Freidrich List
 
Halllo Kollegen,

tja bei uns ist das an einigen Schulen auch immer noch so das die Lehrer Tag und Nacht rein kommen. Aber meist kann die Außenschließung der Schule NUR der Schulleiter/in und stellv. Schulleiter/in der oder die HM/in schließen, klar dann noch der Wachdienst, Feuerwehr (wenn die sich einen Schlüssel beim Auslösen der BMZ holen)

Denke an den meisten Schulen ist das so das wenn hier Lehrer "alleine" sind bleiben Fester und Türen auf, Licht an und keinen Interessiert das ob jemand ins Gebäude (nach kommt). Und nicht zu vergessen, die Kollegen die dann den Kopierer benutzen :-)

Obwohl diese ja auch meist nur noch mit Freigabe laufen.

Bei mir hier an der Schule ist klar, hier kommt man eben nur zu den Öffnungszeiten rein (Hausmeisterzeiten).
Möchte jemand was außerhalb der Zeit hier machen, gibt es einen Zettel "außerschulische Veranstaltung" und das heißt Zutritt zum Gebäude ?!?
Dann ist DER Hausmeister oder eben ein Vertreter da, Schlüssel werden NICHT rausgeben !!!

Und "NORMAL" ist auch nix so wichtig das man außerhalb der normalen "Öffnungszeiten" rein muss !!!

Grüße
Jörg
 
hallo,
an meiner Schule kommen alle Lehrer und Vereine zu jeder Tag- und Nachtzeit rein, sehr zu meinem Bedauern.
Oft kommen dann Abends nach 22:30 Uhr, wenn der Wachdienst seine Runde macht, die Anrufe desselben, weil irgendeine Türe nicht abgeschlossen werden kann. Dann dackel ich halt wieder zur Schule und schließe mit dem GHS Schlüssel ab.
Alle Vereien und Gruppen haben Schlüssel (manchmale auch mehrere) und nutzten diese auch,
auch egal ob die Schule zB in den Ferien geschlossen ist. Es ist nicht mehr nachvollziehbar wer welchen Schlüssel hat, da ein Schlüsselbuch nie vernünftig geführt wurde.
so long
Hubert
 
Hubmue
Eingentlich eine Schweinerei, wer Bezahlt dir denn um 22.00 Uhr deine nächtlichen Rundgänge. Also das müsst man den Herrn in den Ämtern auch mal klar machen.. Glaubt ja jeder das das zum Job gehört. Bin froh das ich mich an meinem neuen Objekt nicht mehr darum sorgen muss.
 
Oft kommen dann Abends nach 22:30 Uhr, wenn der Wachdienst seine Runde macht, die Anrufe desselben, weil irgendeine Türe nicht abgeschlossen werden kann. Dann dackel ich halt wieder zur Schule und schließe mit dem GHS Schlüssel ab.

Hallo Hubert ,
eigentlich wollte ich jetzt nichts mehr dazu schreiben weil es hier im Forum bezüglich Arbeitszeit schon genug Hinweise gibt.
Aber nur so am Rande erwähnt bzw. die Fragen die du dir selber bzw. dem Personalrat mal stellen solltest.
Ist deine generelle Arbeirtszeitregelung mit evtl.Abendeinsätzen /Wochenendarbeiten/ Arbeiten nach 22:Uhr/einhaltung der 48std.Woche//Einhaltung der 11std.Nachtruhe/Ruf und Arbeitsbereitschaft
überhaupt noch Gesetzes oder Tarifkonform?

Hier habe ich sehr große Bedenken!
z.b. Wenn du um 22:30 Uhr z.b. nochmal in deine Schule mußt, fängst du dann am nächsten morgen zeitversetzt (11std. Nachtruhe) an zu Arbeiten? wahrscheinlich nicht !
Bekommst du eine Rufbereitschaft bezahlt (im Bezug wenn der Wachdienst dich anruft ) oder du sonnst außerhalb deiner regulären Arbeitszeit an dein Telefon gehst um dienstl.Dinge zu regeln?
irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das mit deiner Arbeitszeitregelung etwas nicht stimmt.
gut gemmeinter Tipp von mir ,Überprüfe das doch mal ! ;-)
Gruß Mike
 
ja ihr habt ja alle recht,

aber ich wohne auf einem kleinen Dorf, da kennt jeder jeden. Der Hausmeister "gehört" doch der Schule, dann hat er auch da zu sein,
wenn nicht, geht das wie ein Lauffeuer durchs Dorf. Ich habe da schon einiges dran ändern können, aber alles bekommt so schnell man nicht weg, auch wenn die Tarifordnung oder -vertrag was anders vorschreibt.
Da kommt es auch schon mal vor, das ein Vereinsmitglied vor der Haustüre steht und den Schlüssel haben möchte,
da ihrer seltsamer weise irgendwo unterwegs ist und sie doch heute Meisterschaftsspiele haben:kopfvswand:
Den geb ich natürlich nicht raus "GHS" - ich geh halt dann aufschliessen.

Der Wachdienst hat einen Schlüssel, aber wenn irgend ein Dödel die Türen Abens mittels Notverriegelung öffnet, weil er halt am Hinterausgang raus möchte, da bekommt der Wachdienst die Türe nicht mehr zugesperrt bevor die Notverriegelung nicht wieder korrekt zugeschlossen ist. Dann bekomme ich den Anruf, fahre den 1 km zu Schule und schließ zu.

Überstunden bekomme ich nicht bezahlt, die gibt es ja an meiner kleinen Schule nicht, laut Arbeitgeber
Arbeitszeit 48 Std Vertag, 32 Std VZ 16 Std BZ und die Größe der Schule reicht nur für EG 3.

Aber das alles hier ist ja nicht das Theman "Hausordnung - Hausrecht" ,
ich wollte nur sagen das hier an meiner Schule so viele Schlüssel unterwegs
sind und die Schlüsselträger damit jederzeit in die Schule kommen, was von der Verwaltung auch nicht nicht unterbunden wird.
nochmal: hier kennt jeder jeden - was dann auch für die maßgeblichen Leute in der Verwaltung gilt........


so long
Hubert
 
Du hast ja so recht Hubert,

is bei mir so ähnlich wenn ich aber wegen einer Panne der Türen hin muss bekommt das die Sportgemeinschaft oder die entsprechenden Personen in Rechnung gestellt vom Amt.
Das passiert denen dann nur einmal.
Lehrer kommen nur bis zum Ende der Schulzeit rein,am WE nurdie Direktion und ich.

Hausi
 
Überstunden bekomme ich nicht bezahlt, die gibt es ja an meiner kleinen Schule nicht, laut Arbeitgeber
Arbeitszeit 48 Std Vertag, 32 Std VZ 16 Std BZ und die Größe der Schule reicht nur für EG 3.

Also wenn du bei diesem Arbeitszeit Model für EG3 Arbeiten kannst ist mir ein Rätsel.
Falls du eine Abgeschlossene Berufsusbildung hast würde ich mal mit meinem Arbeitgeber reden.

Bote, Küchenhilfe, Helfer in der Justiz

[TD="align: center"] Entgeltgruppe [/TD]
[TD="bgcolor: #f4a460, align: center"] TVöD und TV-L [/TD]
[TD="bgcolor: #f4a460, align: center"] Vergleich Beamte [/TD]
[TD="align: center"] Mögliche Berufsgruppe [/TD]

[TD="bgcolor: #ffff99"]E 1 – E 4[/TD]
[TD="bgcolor: #ffff99, align: center"] Einfache Tätigkeiten, An- und Ungelernte [/TD]
[TD="bgcolor: #f5deb3, align: center"] Einfacher Dienst [/TD]

[TD="bgcolor: #ffff99, align: center"]E 5 – E 8[/TD]
[TD="bgcolor: #ffff99, align: center"] Mindestens 2- oder 3-jährige Ausbildung [/TD]
[TD="bgcolor: #f5deb3, align: center"] Mittlerer Dienst [/TD]
[TD="bgcolor: #f5deb3, align: center"]Altenpfleger und -helfer, Kinderpfleger, Ergotherapeut, Logopäde, Heilerziehungspfleger, Physiotherapeut[/TD]

Und wenn du eine 48 Std. Woche hast, ist dein max. ja schon ausgeschöpft. Würde dann auf das 39 Std. Model bestehen.

Ansonsten sollte der Arbeitgeber auch mal einen Blick in die Gesetze werfen.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ect.

Überstunden bekomme ich nicht bezahlt

Dann würde ich auch keine Machen, wenn der Arbeitgeber welche Anordnet müssen diese auch Vergütet werden.

 
hallo Tratos,
so sehe ich das auch und versuche Ü- Std zu vermeiden, wenns geht
EG 3 auf Grund der Schulgröße - Schule ist < als 4650 m² Reinigungsfläche leider
und ich habe einen abgeschlossenen Beruf als Elektroinstallateur

so long
Hubert
 
Ja, aber dann sollte der Eingruppierung in E5-E8 eigentlich nichts im Wege stehen. Immerhin ist die Qualifikation ja vorhanden.
Sollte aber auch mit dem Tätigkeitsmerkmalen und was neu hinzugekommen ist an Aufgaben begründet werden.

Allerdings scheint das mit der Reinigungsfläche etwas spezielles zu sein. Was nicht alle im Tarifvertrag verankert haben.
 
hallo ,
ist halt so wie Grullus schreibt, leider wird es hier bei uns nicht nach Qualifikation sondern nach Reinigungsfläche eingeordnet.:gaga:

so long
Hubert
 
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