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Diskussion Software zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Bestuhlungspläne

Jörg

Jörg
Hallo Kollegen,

Ich bin auf der Suche nach einer "Software zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Bestuhlungspläne"

Das ist klar keine "normale" Hausmeister Aufgabe, da diese Pläne ja immer für die Gebäude erstellt werden sollten, ich bin jedoch der Meinung dieses dient zur Sicherheit innerhalb des Gebäudes.

Leider werden doch immer viele Veranstaltungen mal eben "recht wild" und frei na ch Schnauze hingestellt. Veranstaltungsstuhle die untereinander eingehakt werden sollen, kennen viele Leute nicht. Leider musste ich auch schon oft bei Kollgen auch ausserhalb meines Wirkungskreis feststellten. Tische und Stühle werden einfach mal dahin gestellt wie und wo Platz ist ....

Sicherheit rückt bei solchen Festen, Aufführungen etc. doch sehr nach hinten .. LEIDER !!!

Bei uns gibt es "nur" zum Teil "richtige" Bestuhlungspläne leider auch zum Teil auch Rettungspläne "nach DIN" gerade auch hier werden "einfach" mal Gebäudepläne kopiert und "lustig" drin rum gemalt ..... nach DIN ... ist hier leider nur die Blattgröße (DIN A4)

Ich weiß das es Programme damit kann man solche Grundrisse der Gebäude zeichenen und auch "schnell" eine mögliche neue Bestuhlung (mit Tischen, Bühne etc.) NEU einplanen, somit kann man vor Ort schnell planen was auch möglich nach Sicherheits DIN wäre ...

Jetzt wollte ich mal nach fragen, ob vielleicht schon eine größe Schule damit Arbeitet oder wie es bei euch mit Plänen nach DIN aussieht ...

Grüße
Jörg


 
AutoCAD

Hier die Testversion:
http://www.chip.de/downloads/AutoCAD-2014_57916735.html

Der Kaufpreis fängt dann bei knapp unter 5000 Euro an.

Das ist das erste und auch beste was mir dazu einfällt.
Ich würde jedoch nie auf den Trichter kommen, so etwas selbst machen zu wollen.
Solche Pläne sind dann auch eine Anweisung, und das soll dann bitte jemand machen, der in einer entsprechenden Gehaltsklasse ist, dafür auch die Verantwortung zu übernehmen.


es grüßt
der Schladdi
 
Hallo!

Flucht- und Rettungswegepläne dürfen nur von Sachkundigen (mit Prüfung) erstellt werden.
Diese tragen dann auch immer den Verantwortlichen in Text und Unterschrift.

Bestuhlungspläne kann man dann daraus entwickeln.
Sollten in deinen Räumlichkeiten noch keine Flucht- und Rettungswegepläne aushängen, so ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Kostet aber beim ersten Mal richtig Geld!

Es gibt auch professionelle Lösungen, die die notwendigen Symbolbibliotheken mitbringen, sind Branchenlösungen für die Brandschutzbranche und liegen auch so bei 2-5k€.

Wenn du Bestuhlungspläne machen möchtest, schaff dir die digitalen Pläne von Eurer Liegenschaftsverwaltung ran und nutze CorelDraw o.ä., um die Pläne deinen Wünschen anzupassen. Inzwischen funktioniert der AutoCad-Import bei Corel auch mit komplexen Ebenen aus AutoCad! Und Corel hat auch passende Symbole für Stühle und vieles andere mehr.

LG
Roland
 
Flucht-und Rettungswegpläne oder auch Bestuhlungspläne dürfen nur geschulte Personen erstellen. Es gibt dafür Fachbüros die das erledigen. Also als Hausmeister die Finger weg lassen. Euer Gebäudemanagent ist verpflichtet solche Pläne erstellen zu lassen.

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hallo,
sind die Fluchtpläne nicht auch ein zwingender Bestandteil der Brandschutzpläne?
Oder liege ich da falsch?
Wenn ja, dann sollten diese Pläne bei dir vorliegen Jörg.

so long
Hubert
 
Moin!

auch Bestuhlungspläne dürfen nur geschulte Personen erstellen

Das gilt aber nur bei offiziell als Versammlungsstätte deklarierten Örtlichkeiten.
Wenn die zu bestuhlende Fläche nicht als Versammlungsstätte (-> Versammlungsstättenordnung, Länderrecht) deklariert ist, darf das als "Hilfsmittel" jeder machen.

LG
Roland
 
Schulen sind (zumindest in Schleswig-Holstein) generell Versammlungsstätten,...
Auch wenn das draußen nicht ausdrücklich an der Tür steht.
So ist übrigens auch jeder Bahnhof, jeder Supermarkt, jedes Kino,...
... eine Versammlungsstätte.



es grüßt
der Schladdi
 
Hallo Seebaer,

Flucht-und Rettungswegpläne oder auch Bestuhlungspläne dürfen nur geschulte Personen erstellen.

Da hast Du sicherlich recht, leider habe ich hierzu auch noch nix gefunden also in schriftlicher Form (Pläne nach DIN), wie gesagt sieht das bei einigen Schulen bei uns so aus das dort nur eine "schlechte" Kopie von einen Gebäudeplan hängt wo "irgendeiner" mit Stift und Textmarker (auch mit Tipex) drin rumgemalt hat. Die Flucht und Rettungspläne werden jetzt langsam nach und nach durch eine Fachfirma erstellt.
Aber Bestuhlungspläne sind leider selten und meist auch nicht ganz richtig (??) so werden, diese meist einfach mal so gezeichnet (von den Bauzeichnern) die von den Veranstaltungen vor Ort nix wissen.

Also ist der Plan leider meist eh nicht so wie die Wirklichkeit vor Ort .....

Grüße Jörg
 
Moinmoin,
bei uns in der Schule habe ich die Gebäudepläne auf Din A3 kopiert, dann die Fluchtwege, Feuerlöscher und Nottelefone eingezeichnet (alles nach Absprache mit der Feuerwehr und Schulleitung). Alle Ausgänge sind mit Buchstaben versehen (kopiert auf Folie und an die Tür (Glastüren) aufgeklebt).
Die Pläne sind einlaminiert. Hat sich soweit bewährt. In der Sporthalle würde alles durch eine Fachfirma erstellt, denke aber durch die Flächen (keine Pfeile) wirkt das sehr unübersichtlich.
Mit der Aussage das alle Schule Versammlungsstätten sind, muss man etwas differenzieren. Versammlungsstätten und alles damit verbundene ist erst ab einer Personenzahl >199 (kann nicht sagen ob damit nur ortsfremde Personen gemeint sind).
Dann müssen Bestuhlungspläne, Aushang z.B. Hallenordnung/ Schulordnung, verhalten des Veranstalters.... und ev. zusätzliche Prüfungen sein. Sonst ist es keine richtige Versammlungsstätte.
 
Naja, die 200 sind dann ja schnell voll.
Ok, wir haben an Schülern und Personal etwa 730, aber auch eine Grundschule hat ja schnell mal 200 Personen überschritten.


es grüßt
der Schladdi
 
Hallo!

Schulen sind (zumindest in Schleswig-Holstein) generell Versammlungsstätten,...
Auch wenn das draußen nicht ausdrücklich an der Tür steht.
So ist übrigens auch jeder Bahnhof, jeder Supermarkt, jedes Kino,...
... eine Versammlungsstätte.

In Niedersachsen eben nicht. Jedes Land kocht da sein eigenes Süppchen (wie so oft).

Die Definition in Niedersachsen steht in der Versammlungsstättenverordnung :
http://www.veranstaltungstechniker.de/Gesetze/VStaettVO/niedersachsen.pdf

Nach dieser Definition:

"Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen erzieherischer, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art oder zum Verzehr von Speisen und Getränken bestimmt sind"

Also sind in Niedersachsen weder Bahnhöfe, noch Supermärkte etc. Versammlungsstätten.

In meiner momentanen Schule haben wir eine Aula mit Bühne, die noch gesondert als Versammlungsstätte deklariert ist, da diese mit mehr als 100 Plätzen belegbar ist (-> wegen Fremdbespielung ist dies auch notwendig). Dafür gelten dann die besonderen Bedingungen für Versammlungsstätten, gerade was den Brandschutz anbelangt.

LG
Roland
 
Ich bin auf der Suche nach einer "Software zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Bestuhlungspläne" Das ist klar keine "normale" Hausmeister Aufgabe,

Das ist die Aufgabe vom Bauamt.

Sicherheit rückt bei solchen Festen, Aufführungen etc. doch sehr nach hinten .. LEIDER !!!

Die Verantwortung liegt beim Veranstalter/Ausrichter.

aber auch eine Grundschule hat ja schnell mal 200 Personen überschritten.

Bei mir werden es am Freitag auch ca. 220 Personen sein. Ehrenamtliche und Sportler werden geehrt.

Gruß
pfropfy
 
Hallo pfropfy,

Bei uns werden wenn es den halbwegs vernüftige Pläne gibt (die nicht nur aus Kopien mit Textmarkern bestehen) meist vom Hochbau gemacht.
Aber auch diese sind sicher nicht nach DIN, ich würde ja gerne dieses mal melden Frei die sind nicht nach DIN mit Verweis zur DIN habe jedoch immer noch nix genaues gefunden.

Beim Bauamt denke ich müssen diese Pläne nur zur bestimmung von Versammlungsstätten vorliegen, sicherlich zwingend für alle Neubauten. aber "unsere" Schulen sind hier im Schnitt von 1970 - 2001 damit fällt das auch fast immer weg, oder die Bauteile sind einfach nicht als solche eingetragen wurden .....


Bei den Veranstaltungen, ist das ja meist auch so das wir als HM direkt mit die Aufsichtsperson der Veranstaltung sind, somit stehen wir auch immer direkt mit einen Bein in Grab.

Und wie schnell geht das mit den Personenzahl.... ca 220 Personen wie bei Dir Beispiel Sportler Geehrung.
Vielleicht mit Bühne, vielleicht ein Rollstuhlfahrer und und und .... Ach wie schön wäre da doch eine "Plan wo man sagt, max Besucheranzahl" und "so muss aufgebaut werden" nach DIN und zur Sicherheit für alle !!!

Aber dann kommt eben auch immer schnell besagtes Problem, "Aber hier muss noch dies und das stehen" ..."es kommen noch Personen die müssen hier stehen" .... wer kennt das nicht !!

Noch mal ein Beispiel von meiner alten Schule, Große Aula zugelassen für 450 Personen hier gibt es 5 verschiedene Pläne für Bestuhlung Besprechungen, Vorträge und auch zum Tag der offenen Türe (auch nicht nach DIN) aber eben mit richtigen Abständen etc.

Grüße
Jörg
 
Bei den Veranstaltungen, ist das ja meist auch so das wir als HM direkt mit die Aufsichtsperson der Veranstaltung sind, somit stehen wir auch immer direkt mit einen Bein in Grab.

Hallo Jörg,
da muss ich mir keinen Kopf machen. Der Veranstalter schließt mit der Gemeinde einen Benutzungsvertrag ab.
In dem Vertrag stehen alle Pflichten und Rechte vom Veranstalter.
Für die Pläne und Verträge sind meine Kollegen vom Rathaus zuständig. Ist echt nicht meine Angelegenheit.
Gruß
pfropfy
 
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