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Frage Sterbegeld für Schulhausmeister

pipilangstrumpf

Registriertes Mitglied
Hallo,
wolte mal nachfragen,ob jemand weiss wie es aussieht mit sterbegeld für schulhausmeister die im Dienst waren und wer die Berechtigten sind die es bekommen dürfen.
 
Wenn überhaupt, dann nur noch für Gewerkschaftsmitglieder, das können dir bestimmt Kollegen die in der Gewerkschaft sind hier beantworten. Ansonsten gibts sowas von den Krankenkassen schon lange nicht mehr.
 
Moin zusammen,

TVöD § 23 - (3)
1. Beim Tod von Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis nicht geruht hat, wird der Ehegattin/dem Ehegatten oder der Lebenspartnerin/dem Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder den Kindern ein Sterbegeld gewährt. 2. Als Sterbegeld wird für die restlichen Tage des Sterbemonats und – in einer Summe – für zwei weitere Monate das Tabellenentgelt der/des Verstorbenen gezahlt. 3. Die Zahlung des Sterbegeldes an einen der Berechtigten bringt den Anspruch der Übrigen gegenüber dem Arbeitgeber zum Erlöschen; die Zahlung auf das Gehaltskonto hat befreiende Wirkung. 4. Für den Bereich der VKA können betrieblich eigene Regelungen getroffen werden.


Freud und Leidkasse:
Bei uns gibt es auch eine kleine Zahlung aus der Freud und Leidkasse - nur für Mitglieder.


Verdi:
(DAG, DPG, HBV, IG Medien, ÖTV):
Alle von den Gründungsgewerkschaften geschlossenen Tarifverträge gelten nach der Verschmelzung zu ver.di weiter. ver.di tritt bei Tarifverhandlungen an die Stelle der jeweiligen Gründungsgewerkschaft.

Zuschuss zur Grabpflege (DPG):
Die ehemalige DPG gewährt einen Zuschuss zur Grabpflege. Dieser Anspruch bleibt bestehen. Wie beim Treuegeld der ehemaligen ÖTV ist die Berechnungsgrundlage die Dauer der Mitgliedschaft bei der DPG. Die Zeit der Mitgliedschaft bei ver.di wird nicht angerechnet.

Alle Angaben ohne Gewähr - Auskunft erteilt das zuständige Personalamt.
Gruß pfropfy
 
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