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Verkehr regeln bei Veranstaltungen

DideHa

Registriertes Mitglied
Hallo,

wie ist es bei euch wenn Veranstaltungen sind wie z.B. Einschulungen, sollt ihr dann den Verkehr regeln, Parkflächen zuweisen etc.?

Mein Vorgänger hat das wohl gemacht, weil dann ein Teil des Schulhofes freigegeben wird zum Parken. Ich habe darauf hingewiesen, dass solche Dinge bei uns in der Gegend auch mal von der FFeuerwehr erledigt werden wenn man lieb fragt.
Ich lasse mich doch nicht platt fahren, soll sich die Schulleitung was einfallen lassen.

Gruß

Dirk
 
Wir sind zwar ganz allgemein für die Sicherheit/Ordnung im ruhenden Straßenverkehr mit verantwortlich,
das bedeutet meines Wissen jedoch nur das wir Falschparker (z.B. in der Feuerwehr Zufahrt) auf ihr Vergehen
aufmerksam machen und um sofortiges wieder freimachen bitten oder im schlimmsten Fall eine Meldung
an das Ordnungsamt weitergeben aber mehr auch nicht.

Und das Befahren und Parken auf dem Schulgelände ist an sich grundsätzlich gar nicht erlaubt,
eben damit niemand über gemangelt wird.
 
Verkehr auf öffentlichem Grund regelt die Polizei oder die zuständige Gebietskörperschaft (Gemeinde). Niemand anderes. Schulgelände sind im Normalfall Privatgelände des Schulträgers. Dort kann ein Beauftragter den Verkehr regeln.

Feuerwehr hat nur im Einsatz die Möglichkeit im Zuge der Gefahrenabwehr den Straßenverkehr zu regeln. Und das muss im Normalfall durch die Einsatzleitstelle oder den Einsatzleiter genehmigt werden. Das ist natürlich ein Gummiparagraph, denn "Gefahr" ist nicht näher bezeichnet und wird recht großzügig ausgelegt.

Dass das vielfach sehr, sehr, sehr lax gehandhabt wird und Feuerwehrleute oftmals denken, dass sie das ohne Rücksprache dürften tut der Tatsache keinen Abbruch, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichen Straßen IMHO (kenne natürlich nicht alle Polizei-, Feuerwehr- oder Brandschutzgesetze) nur durch die Polizei (Unfälle, Veranstaltungen, akute Gefahren für die Öffentlichkeit, also kurzfristig) oder Gemeinden (Baustellen, Verkehrsberuhigung, Gefahrenstellen, also eher langfristig) erfolgen dürfen.

Solltet ihr andere Informationen haben (gerne mit Quelle), dann lasse ich mich gerne belehren.
 
Wenn ich das gewollt hätte, dann wäre ich zur Polizei gegangen:D, ne, aber im Ernst, Öffentliches Straßenland geht uns nichts an und Schulhöfe sind Tabu. Stell dir vor, du spielst den Einweiser, irgendjemand hat dann einen Kratzer im Auto und verklagt dich...……. Der heutigen Elterngeneration ist doch alles zuzutrauen, alle anderen sind Schuld, nur sie selbst machen alles richtig. Von daher nein, vor allem Mangels Möglichkeiten. Mir doch irgendwie egal wo zur Einschulung geparkt wird.
 
So sieht das aus.... !
Während einer Einschulungsfeier hat ein Schulhausmeister meiner unmaßgeblichen Meinung nach ganz andere Aufgaben... ;)
 
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