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Rollgerüst - Alleine abeiten ?

Sülfmeister

Schulhausmeister III. Klasse
Werde in den Osterferien ein Rollgerüst in die Sporthalle gestellt bekommen: Alle 50 Leuchtstoffröhren sollen getauscht werden (8m Höhe).
Unterstützung wird dieses Mal nicht gestellt: Darf ich dann eigentlich allein arbeiten ?
In den einschlägigen Vorschriften (Leitern und Tritte, etc) habe ich bislang nix gefunden....
 
Ich befürchte ja,
passend hinschieben, Bremsen betätigen,
rauf & arbeiten, runter, verschieben wieder die Bremsen
und wieder rauf.

Aber ich habe mir angewöhnt selbst Arbeiten auf Leitern
morgens vor dem Unterricht auszuführen,
damit ich ggf. zeitnah gefunden werde.
 
Moinmoni,
ich würde mich nicht fragen ob ich das darf, ich würde es nicht machen!
1. Wer ist da wenn dir was passiert.
2. Immer Gerüst hoch /runter weiter schieben, was geht da für zeit bei drauf.
3. Ich bin der Meinung, das Du als Hausmeister nicht in dieser höhe arbeiten darfst.
 
Auf die Schnelle hab ich das gefunden:

Gefährliche Alleinarbeit

Der Begriff "Gefährliche Arbeiten" ist u. a. in der DGUV-V 1 verankert und hat nicht nur, aber auch in Bezug auf Alleinarbeit Relevanz:

"Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen" (§ 8 Abs. 2 DGUV-V 1).

Die DGUV-R 100-001 legt diese Aussage weiter aus:

"Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist, weil keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können" (Abschn. 2.7.1 DGUV-R 100-001).

"Grundsätzlich sollte eine "gefährliche Arbeit" nicht von einer Person allein ausgeführt werden. Ausnahmsweise kann es aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig sein, eine Person allein mit einer "gefährlichen Arbeit" zu beauftragen. In diesem Fall hat der Unternehmer in Abhängigkeit von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen. Diese Überwachung kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden" (Abschn. 2.7.2 DGUV-R 100-001).

Eine beispielhafte Auflistung gefährlicher Arbeiten in Abschn. 2.7.1 DGUV-R 100-001 macht deutlich, dass hier tatsächlich an besonders risikoreiche Arbeiten in bestimmten Branchen gedacht ist:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr,
usw.
 
8 m Meter sind natürlich ein eine Zahl aber die Dinger dürfen sogar bis 10 m betrieben werden.
Ich würde nor darauf achten das es ausreichent gegen das Umfallen gesichert ist.
 
Vom Arbeitsschutz her, 100% Nein! Aber selbst wenn ich es dürfte, würde ich es nicht machen. Danke @hueby 1701. Sorry, aber auf so eine Idee würde ich nicht mal annähernd kommen und vorschreiben kann es dir erst recht kein Vorgesetzter.
 
Vom Arbeitsschutz her, 100% Nein! Aber selbst wenn ich es dürfte, würde ich es nicht machen. Danke @hueby 1701. Sorry, aber auf so eine Idee würde ich nicht mal annähernd kommen und vorschreiben kann es dir erst recht kein Vorgesetzter.

Und das mit den 100% steht genau wo geschrieben ?
 
Schladdi, Dein Link sagt nichts darüber aus ob die Alleinarbeit zulässig ist.
Sülfmeister will das in den Osterferien machen, deshalb gehe ich davon aus das er alleine in der Halle ist. Also muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Überwachung zu treffen.
"Wird eine gefährliche Arbeit von einer Person allein ausgeführt, so hat der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen" (§ 8 Abs. 2 DGUV-V 1).
 
Eine geeignete technische Personenschutzmaßnahme wäre meines Erachtens nach schon die Bereitstellung einer (ohnehin vorgeschriebenen) Absturzsicherung.
Des weiteren wäre eine weitere organisatorische Maßnahme erfüllt, wenn man den ausführenden anweist, mit seinem Diensthandy alle 15 Minuten bei seinem Vorgesetzten anzurufen. Kommt dieser Anruf nicht, weiß der Vorgesetzte, das er sich um seinen Mitarbeiter kümmern muß.

Ob die Arbeit auf dem Rollgerüst eine gefährliche Arbeit nach der DGUV-V1 ist, muß eine hoffentlich vorliegende Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Fur die pure Aussage "Rollgerüst ist gefährlich", ist die V1 zu allgemein gehalten.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure kommen regelmäßig zu der Aussage, daß das Arbeiten auf Leitern bis 7 Metern Stehhöhe als Alleinarbeit erlaubt und durchführbar ist.
Warum sollte dann das Arbeiten auf einem Gerüst bei 8 Metern Raumhöhe (die Stehfläche wird dann ja eher bei 6 Metern sein) und einer dreizügigen Absturzsicherung nicht alleine möglich sein?

Daß das organisatorischer Mist ist, das weiß ich auch.
Wie soll man da alleine sein Werkzeug und das Material hoch bekommen.

Um die Arbeit auf dem Gerüst wird man nicht herum kommen, ich würde dann eher bei den elektrotechnischen Tätigkeiten ansetzen.
Entsprechen die (geöffneten) Leuchten den Vorgaben des Berührschutzes bei Laienbedienbarkeit (sofern keine elektrotechnische Ausbildung vorliegt), wer sorgt sicher und zuverlässig für die Spannungsfreiheit nach den 5 Sicherheitsregeln.

Über alle dem steht natürlich die Möglichkeit, sich bei seinem Unfallversicherungsträger nach den genauen Vorgaben für solche Arbeiten zu erkundigen, denn die werden im Schadensfall als erste anfangen, Fragen zu stellen.

In diesem Fall wäre das die Landesunfallkasse Niedersachsen.

www.lukn.de
 
Also Leute, in meinem ersten leben war Maler und Lackierer.
Glaubt mir man kann da oben und als Maler muss man sogar da arbeiten.
Wichtig ist wie gesagt aufpassen das dass Dingens nicht umfallen kann und an der richtigen Stelle die Rückenlehne-.
Es gibt aber auch spezielle Hebebühnen für solche Zwecke ,aber wer schon mal alleine in so einem Ding war und das geht nur alleine, der sehnt sich nach einen standsicheren Rollgerüst glaubt mir.

P.S.
und man bekommt natürlich auch sein Werkzeug und 30l Farbeimer da hoch.
Männer ,hr seit doch kein Putzfrauen;)
 
Wird bei der Stadt Rottenburg a.N. an eine Firma vergeben. Denn gleichzeitig werden die Lampen kontroliert (vorschaltgeräte und son gedöns)
 
Also bei uns werden solche Arbeiten grundsätzlich von 2 Personen ausgeführt. Ansonsten wird eine Firma beauftragt die das erledigt.
 
Es wurde ja schon einiges erwähnt. Auch das Zauberwort "Gefährdungsbeurteilung" wurde hier schon genannt.
Was mich aber noch ein wenig kratzt an der Gesamtsituation ist, zählt das komplette Wechseln der 50 Leuchtmittel noch als Wartung nach Din 31051 oder ist das schon eine Instandsetzung? Ich als Hausmeister darf wenn überhaupt, dann lediglich Wartungsarbeiten vornehmen. Aber ganz bestimmt keine Instandsetzung, denn mal ganz davon abgesehen das ich dafür nicht befugt bin nehme ich dem Kollegen der dafür befugt ist nicht seine Arbeit weg.
 
Ich sehe das so, wen ich so eine Arbeit nicht machen will mache ich sie nicht. Entweder wäre mir das Gerüst zu schwer, oder zu hoch. Die Leute die das Gerüst auf und wieder abbauen können genauso gut auch gleich den Rest machen. Ist bei 2 Man ja nicht mehr so viel Mehraufwand. Ich denke das wir so viele verschiedene Dinge machen sollen das es nur Normal ist das eine oder andere nicht zu machen. Ich habe Kollegen die gehn noch nicht mal auf einen 2stufigen Tritt.
Bei uns ist die Arbeitshöhe seit einigen Jahren auf 3 Meter begrenzt.
Bei mehr müsste der Arbeitgeber höhere Versicherungsbeiträge bezahlen wurde uns gesagt. Das wollte er nicht.
 
Das Zitat von fränky ist ja schön und gut, und dazu auch noch ehrlich, aber es hat auch was von "was der Bauer nicht kennt frisst er nicht". <- So könnte es zumindest dem Vorgesetzten rüberkommen.

Ich stehe vor einer ähnlichen Thematik wie der Threadersteller Sülfmeister, auch bei uns sollen in der Sporthalle die Leuchtmittel getauscht werden, wie bei Standard Sporthallen eine ebenfalls übliche Standardhöhe von ca. 8 Meter.
Meine Begründung ist das mir Arbeiten in Höhen nicht zugemutet werden können da ich nicht mehr höhentauglich bin (und das ist auch so und nicht gelogen).
Aber grundsätzlich ist doch nach wie vor die Frage offen ob ein Hausmeister überhaupt so eine Arbeit an der elektrischen Einrichtung machen soll in so einem Umfang? Unsereiner krabbelt dann 2 Tage unentwegt das Gerüst hoch und runter, und als er meint die Arbeit wäre endlich erledigt und er sich freut wenn er unten den Lichtschalter drückt, potzblitz, was stellt er da fest? Da sind ja noch min. 20 Vorschaltgeräte die nicht so wollen wie er. Und was jetzt? 20 Vorschaltgeräte ordern, wieder nen ganzen Tag lang das Gerüst hoch und runterkraxxeln, und was sieht der brave Hausmeister beim Tausch des Vorschaltgerätes nummer 5? Potzblitz, da muss ein Marder zugeschlagen haben, Kabel blank. Und was nun? Tesafilm und gut ist´s oder sollte der Berufsethos nicht doch jetzt spätestens flüstern "oha, da muss wohl doch jemand her und mal die Verkabelung checken"....
Ich bin gelernter Bauarbeiter, Maurer, und habe bestimmt schon an die 450 Häuser (mit)gebaut in meinem bisherigen Berufsleben. Trotzdem darf ich als Hausmeister nicht einfach eine Mauer zwischen die Sporthalle und den angrenzenden Kinderhort ziehen, auch wenn ich das fachlich ohne Frage kann. Unter anderem auch deswegen weil ich anderen Gewerkausführenden Handwerkern (die einen Eintrag in der Handwerkerrolle haben) nicht die Arbeit wegnehmen darf. Synonym gilt das eben auch für Elektroarbeiten. Ich darf nicht einfach so ein paar Strippen ziehen auch wenn ich das kann. Das macht ein Elektriker und nicht ich.
 
Moin zusammen,

ersteinmal muß das in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen und zweitens gibt es über diesen Arbeitsplatz eine Gefärdungsbeurteilung wo so etwas aufgeführt wird. Da wird kein Arbeitgeber verlangen einen Angestellten unbeaufsichtigt, alleine auf einem Rollgerüst durch die Halle turnen zu lassen. Sollte da eine schriftliche Anweisung existieren, so muss man den Dienstherren darauf hinweisen ,das er für die Arbeitssicherheit und damit auch für die Schutzmaßnahmen seiner Mitarbeiter verantwortlich ist.

Für Arbeiten in so einem Umfang gibt es geschultes Fachfirmen.

Gruß ELLI
 
Also, um es etwas besser zu erklären.

Wir HM müssen ein riesen Feld an Arbeiten abdecken, vom einfachen Nagel in der Wand bis zum Verständnis komplexer Gebäudeleittechnik sowie allen möglichem "Bürokram". Wie wir damit umgehn hat natürlich etwas mit unserem Ursprungsberuf zu tun aus dem wir vielleicht, vielleicht auch nicht hilfreiche Grundkenntnisse mitbringen. Dazu kommt was man gerne als handwerkliches Geschick verkauft, also alles was man sich so im laufe der Jahre angeeignet hat.

Grenzen werden uns durch einen Haufen an Vorschriften, Gesetzen und unserer persönlichen Befähigung gemacht.

So und hier kommt für mich der Knackpunkt, die ganze Zeit muss der HM entscheiden was gemacht werden muss, ob er in der Lage ist es selbst zu machen wen er den die Zeit dafür hat. Bin ich nicht in der Lage (aus welchem Grund auch immer) etwas zu machen, muss ich das anzeigen, also auch ablehnen. Selbst wenn andere Kollegen die Arbeit machen bin ich der Meinung dass ich das Recht habe sie abzulehnen, wen ich mich nicht befähigt sehe diese zu machen.

Fühle ich mich also nicht wohl in 8m Höhe alleine auf einem Gerüst zu arbeiten teile ich das meinem Vorgesetzten schriftlich mit und lehne die Arbeit ab. Das ist keine Schande.

Ich hoffe es ist jetzt etwas verständlicher, wen nicht einfach fragen.

Gruß
 
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