Eine geeignete technische Personenschutzmaßnahme wäre meines Erachtens nach schon die Bereitstellung einer (ohnehin vorgeschriebenen) Absturzsicherung.
Des weiteren wäre eine weitere organisatorische Maßnahme erfüllt, wenn man den ausführenden anweist, mit seinem Diensthandy alle 15 Minuten bei seinem Vorgesetzten anzurufen. Kommt dieser Anruf nicht, weiß der Vorgesetzte, das er sich um seinen Mitarbeiter kümmern muß.
Ob die Arbeit auf dem Rollgerüst eine gefährliche Arbeit nach der DGUV-V1 ist, muß eine hoffentlich vorliegende Gefährdungsbeurteilung festlegen.
Fur die pure Aussage "Rollgerüst ist gefährlich", ist die V1 zu allgemein gehalten.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure kommen regelmäßig zu der Aussage, daß das Arbeiten auf Leitern bis 7 Metern Stehhöhe als Alleinarbeit erlaubt und durchführbar ist.
Warum sollte dann das Arbeiten auf einem Gerüst bei 8 Metern Raumhöhe (die Stehfläche wird dann ja eher bei 6 Metern sein) und einer dreizügigen Absturzsicherung nicht alleine möglich sein?
Daß das organisatorischer Mist ist, das weiß ich auch.
Wie soll man da alleine sein Werkzeug und das Material hoch bekommen.
Um die Arbeit auf dem Gerüst wird man nicht herum kommen, ich würde dann eher bei den elektrotechnischen Tätigkeiten ansetzen.
Entsprechen die (geöffneten) Leuchten den Vorgaben des Berührschutzes bei Laienbedienbarkeit (sofern keine elektrotechnische Ausbildung vorliegt), wer sorgt sicher und zuverlässig für die Spannungsfreiheit nach den 5 Sicherheitsregeln.
Über alle dem steht natürlich die Möglichkeit, sich bei seinem Unfallversicherungsträger nach den genauen Vorgaben für solche Arbeiten zu erkundigen, denn die werden im Schadensfall als erste anfangen, Fragen zu stellen.
In diesem Fall wäre das die Landesunfallkasse Niedersachsen.
www.lukn.de