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Checkliste Verkerhssicherungspflicht für die wöchentliche Prüfung

DideHa

Registriertes Mitglied
Hallo,
da ich mir jetzt selber Checklisten erstellen möchte und ich noch keine genaue Idee habe wie die aussehen sollten, würde ich mich über das ein oder andere Beispiel freuen.
Vom AG kommt nichts, ich würde jetzt aber langsam gerne anfangen, zu dokumentieren.

Müsste z.B. bei den Spielgeräten jedes einzeln aufgeführt werden oder würde es reichen "Spielplatz 1" zu schreiben und im Bereich Bemerkungen Auffälligkeiten zu notieren und die eingeleitete Maßnahme?

Beste Grüße

Dirk
 
SpielplatzZustandBemerkungDatum
Spielgerät 1Okaykeine
Spielgerät 2FehlerhaftSprosse gebrochen
Spielgerät 3Mangelhaft

Wie wäre es mit so einer Art Tabelle?
 
Die grundsätzliche Frage ist, ob du Dies überhaupt machen darfst???
Bei uns machen das die Mitarbeiter vom Bauhof. Aber nur diejenigen, die speziell auf das Prüfen der Spielgeräte geschult sind.

Frage lieber Deinen AG, welche Firma du mit der Prüfung beauftragen darfst. Ist Taktisch geschickter!
 
Es gibt ja unterschiedliche Prüfungen. Einmal die jährliche durch den TÜV o.ä. qualifizierte Institutionen, dann die vierteljährliche Wartung durch eine befähigte Person wie Tischler o.ä. qualifizierte Person. Das macht bei uns einer vom kommunalen Service und dann die wöchentliche Sichtprüfung, die kann eine Aufsichtsperson machen oder eben der Hausmeister. Mir geht es um die wöchentliche Sichtkontrolle der Gehwege, Bäume, Spielplätze usw.
 
Die wöchentliche Kontrolle mache ich automatisch, wenn ich die Schule ablaufe. Dafür brauche ich nicht noch eine Checkliste.
Meines Erachtens wäre es zu gut gemeint, hier auch noch eine Checkliste für dich selbst zu erstellen, da man vor lauter Checklisten pflegen bald eh nicht mehr aus dem Büro kommt.
Und wenn es eh vierteljährlich und dann noch jährlich durch den TÜV o.ä. gemacht wird, dürfte dies reichen.
 
Es geht um die Protokollierung falls etwas passiert. Mit das erste, was erfragt wird ist "wo sind die Nachweise über die Kontrollen". Ähnlich dem Streubuch dienen diese vor Gericht als Beweis, dass die Kontrollen stattgefunden haben.
Dexters Vorschlag finde ich sehr gut, danke dafür.
 
Wir kontrollieren schon seit Jahren über ein Protokoll wöchentlich. Dazu gibt es dann noch die Mitarbeiter des Bauhofs 1-2x jährlich, aber wenn es hart auf hart kommt, werden wir wohl den Kopf hin halten müssen. Die Frage ist dann, ob es überhaupt zulässig ist, da wir ja nur eine grobe Sichtprüfung machen.
 
Hallo Kollegen,

ich glaube, ich lasse mir doch noch eine Microcamera in die Stirn implantieren, die alles Aufzeichnet und so alles Digital Dokumentiert und sofort und gleich auf dem Server vom Arbeitgeber abspeichert.
Als Bombon kann der AG mir dann, darüber, leichte Stromstösse geben falls ich mit jemandem zu lange Rede...fertig...

Dokumentation ende.

Gruß.
 
Genau! Bodycams für alle Hausmeister!!!

Mann mann mann....
Obwohl: die Chance auf eine günstigere Einstufung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steigt - bei über 50 % Bürotätigkeit wird billiger....

Gruß,
Fabian
 
da ich mir jetzt selber Checklisten erstellen möchte und ich noch keine genaue Idee habe wie die aussehen sollten, würde ich mich über das ein oder andere Beispiel freuen.
Vom AG kommt nichts, ich würde jetzt aber langsam gerne anfangen, zu dokumentieren.
Es wäre schön wenn ihr mal beim Thema bleiben würdet:!!:
 
Vorlagen habe ich jetzt leider nicht zur Hand.
Aber du bekommst genügend Checklisten beim DGUV zum Download, gleichzeitig mit der Handreichung und den GUV Vorschriften.
Falls du Brand bzw Rauchschutztüren in den letzten Jahren bekommen hast die mit einer elektronischen Feststellanlage versehen sind, dann müsste die die Firma die die Türen verbaut hat ein Betriebsheft dafür dagelassen haben. Darin enthalten sind die Prüfprotokolle für die monatliche bzw. vierteljährliche Kontrolle. Falls nicht, bekommst du die bei Dorma, Geze usw.
Bei den FI Schaltern habe ich mir eine Exel Tabelle erstellt. Darin aufgeführt die Bezeichnung der FI z.B Q1, Q2 usw, in der nächsten Spalte äußerer Zustand, 3. Spalte Funktionstest, dann Datum, Unterschrift, Bermerkung. Für jede Verteilung eine selbstklebende Prospekthülle, Vordruck rein und nach Vorschrift durchsehen und Ausfüllen.
Trinkwasserfilter Vordruck gibts hier im Downloadbereich.
Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter
 
Bei uns sind Sichtprüfungen 1xim Monat angesagt. Die werden in einem extra dafür angelegten Buch dokumentiert. Also Datum und Unterschrift und wenn irgendetwas auffällig gewesen ist. Der festgestellte Mangel wird dann an das zuständige Amt weitergeleitet, die Bearbeitung und Reparatur dauert dann schon mal bis zu einem Jahr.
 
Es gibt viel bei der DGUV zum Download wie bereits geschrieben, Wenn mann z.b. Tafeln + Prüfbuch bei Google eingibt kommt man an entsprechende Vorlagen. Und Übersichten. Habe mir meine zum Teil selber zusammenkopiert für Prüfbücher Türen (bei Dorma/Geze zum Download)
BSP: Prüfbuch und entsprechede Türschließer Typen vermerkt, danach kann ich dann Monatlich die Prüfungen durchführen. Das ganze in einem schönen Aktenordner abgeheftet und ist auch schnell zur Hand sollte mal einer fragen wann die letzte Prüfung durchgeführt wurde.

Und Teoretisch ist es erstmal egal wie die Prüfbücher aussehen, wichtig ist ja erst mal der Nachweis das du deinen Pflichten nachgekommen bist, das zählt dann vor Gericht für die Form wäre dein Arbeitgeber zutändig, aber das würde dann eine andere Gerichtsbarkeit klären. Warum der AG hier nicht entsprechede Vorgaben geliefert hat.
 
Servus zusammen,
"wer schreibt der bleibt", Spruch meines Lehrlingsmeisters seinerzeit.
nordlicht hat`s ganz treffend geschrieben, wo/wie es die Literatur gibt. Ich bin jetzt im 22. Jahr SHM und schiebe die Dokumentation von Tafeln und Leitern vor mir her, weil ich ganz die Gedanken der Kollegen teile. Man kommt immer seltener aus dem Büro raus. Aber wenn dir der Sicherheitsingenieur Jahr für Jahr häppchenweise was Neues aufzeigt und vorallem protokolliert, dann muss man es angehen, sonst ist man in der Haftung. Ich erlege mir aber nicht selber etwas auf, was ich nicht zwangsläufig wissen muss, dafür gibt es den Dienstherrn.
 
Ich habe noch nie seitens meinem AG Checklisten erhalten.
Zwar habe ich eine Übersicht mit Aufgaben, die ich erledigen und kontrollieren muss, aber es gab keine Anweisung zum Protokollieren und erstellen irgendwelcher Listen.
Ich sehe hier vielmehr den AG in der Pflicht, mir solche Listen zur Verfügung zu stellen, wenn Diese gewünscht werden. Es sitzen so viele Leute im Büro mit entsprechend guter Bezahlung(Alles Studierte).
Wenn man vom AG keine Info erhält, dass man hier und dort Checklisten ausfüllen muss, vorher soll ich denn das wissen, da meine Hauptaufgabe die Pflege und Erhaltung des Gebäudes ist.
 
Wenn man vom AG keine Info erhält, dass man hier und dort Checklisten ausfüllen muss, vorher soll ich denn das wissen, da meine Hauptaufgabe die Pflege und Erhaltung des Gebäudes ist.

Genau so seh ich es auch! Desweiteren bin ich ja überhaupt nicht befähigt etwas zu überprüfen, weil ich nie eine Befähigung erhalten habe.
Wir haben hier unseren Sicherheitsbeauftragten, der soll sich um die Sicherheit kümmern!
Mein AG schickt mich zwar enmal jährlich zu einer 4 stündigen Unterweisung, aber da lernen wir eher, was wir nicht dürfen als das was wir dürfen!


Gruß Huus
 
Bei uns gab es im vergangenen Jahr erstmalig ein Leitern Seminar. Teilnahme Pflicht. Da wurde uns dann erklärt, auf was geachtet werden muss um Mängel zu erkennen und wie es dokumentiert werden sollte. Plaketten und Prüfzettel gab es gleich dazu. War jetzt nicht wirklich was neues, aber wenigstens überhaupt mal irgendwas zu einem uns betreffenden Thema.
 
Mein AG schickt mich zwar enmal jährlich zu einer 4 stündigen Unterweisung, aber da lernen wir eher, was wir nicht dürfen als das was wir dürfen!


Gruß Huus

Da musst du aufpassen!! Jede Fortbildung oder Unterweisung ist eine dienstliche Anordnung deines Dienstherren. Somit auch alles, was damit zusammenhängt. Wenn man dir aufträgt etwas zu prüfen wofür du nicht sachkundig bist dann darf der AG das und du solltest das tunlichst auch machen. Allerdings solltest du schriftlich deinem AG mitteilen, das dir die notwendige Sachkundeprüfung bzw. befähigung fehlt und die Prüfungen bzw Protokolle nicht gerichtsverwertbar sind.

Andererseits sollten wir alle mal darüber nachdenken, warum es besser ist, diese Überprüfungen zu machen. 1. weil wir so gut wie keine Arbeiten mehr durchführen dürfen, weil alles nur noch durch Fachfirmen ausgeführt wird. 2. dient es der Sicherheit unserer Kinder!! und 3. ist das unser Beruf in der Zukunft. Wir werden Gebäudemanager oder wegreduziert.
 
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