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Dein Schulhausmeisterforum mit Herz und Verstand

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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Frage Habt ihr ein Dienstwagen?

hallo Roland,
das ist ja das was ich damit ausdrücken wollte. Wenn der Ag dich loswerden will, ist nun mal egal ob aus triftigem Grund oder weil ihm deine Nase nicht passt, dann bist du draussen! Punkt. Natürlich kannst du vors Arbeitsgericht ziehen und in vielen Fällen bekommst du auch recht, aber Fakt ist - sollst du gekündigt werden wird das auch passieren. Und da rede ich nicht in der Theorie, sondern habs selber erlebt. Du wirst dann halt so lange gemoppt (Arbeitkollegen die das dann für den AG übernehmen gibt es überall), bis du selber gehst und das hab ich letzendlich auch getan. Die Gesundheit ist mir wichtiger als irgendein Job.
Ich möchte nicht, dass das nun falsch verstanden wird, um seinen Arbeitsplatz kämpfen ist gut aber um jeden Preis- nein!
so long
Hubert
 
Liebe Kollegen,

Wer als Schulhausmeister (zumindestens in NRW Bezirkzusatztarifvertrag) angestellt ist ist nicht verpflichtet dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW durchzuführen.
Wenn er jedoch seinen AG subventionieren möchte:D der kann sein PKW für dienstl. Fahrten einsetzen.dafür erhält er mind.pro gefahrenen KM 30 cent.
Man kann auch eine weitere Pauschale für den Einsatz des privatenPKW vereinbaren bei uns gibt es die jedoch nicht.
ich persönlich mache das so aber eher nach dem Motto geben und nehmen.
ich kann jederzeit von dem Gebrauch meines PKW für dienstliche fahrten zu nutzen abstand nehmen.

Anders sieht es jetzt bei den neuen Kollegen aus die mehrere objekte (Schulen und KG) betreuen.Die haben Expezit in Ihrem Arbeitsvertrag dafür unterschrieben ,das Sie Ihren Privaten PKW für eben solche Fahrten einsetzten müssen.
Jetzt habe ich mal versucht heraszufinden ob dies überhaupt gesetzl. vertretbar ist.
Und es gab 2 Unterschiedliche Rechtssprechung.
die eine sagt ...wenn du kein Auto mehr Besitzt (aus welchen gründen auch immer )dann kannst du es ja nicht mehr Einsetzten und du bist aus dem Schneider...du must dir kein neues anschaffen!!! es hat offiziell keinerlei Arbeitsrechtliche konsequenzen.
Der andere Rechtsspruch sagt aus .... wenn du durch feheln deines fahrzeuges deine Grundaufgaben (wie zb. Kundenbesuche hier gings um eine Akquise) dann wäre eine kündigung rechtens.
Nun sehe ich aber Grundsäzlich bei den SHM egal ob in NRW oder Bundesweit nicht wirklich das Problem wenn die keinen eigenen PKW mehr einsetzen können oder wollen, den man kommt mit Bahn und Fahrrad auch meistens überall hin und für Transport fahrten muss der AG auch ein Dienstfahrzeug bereitstellen.
ich glaube das alle Gerichte in diesem Fall für den HM sprechen würden da hier auch die Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielt.....aber das ist nur meine Einschätzung.
In diesem Sinne wünsche ich Euch Unfallfreie Fahrten privat und auch dienstlich!

Euer Mike
 
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