Aktuelles
Dein Schulhausmeisterforum mit Herz und Verstand

This is a sample guest message. Register a free account today to become a member! Once signed in, you'll be able to participate on this site by adding your own topics and posts, as well as connect with other members through your own private inbox!

  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

  • Ersteller Ersteller Gerald
  • Erstellt am Erstellt am
AW: Schulbusaufsicht

Danke Simonbalu,

das mit den Gerichtsurteilen währe mir eine große Hilfe, da sich meine SL und mein Personalchef immer herausreden wollen und ich nichts konkretes in der Hand habe.

Vielen Dank im vorraus!!!:hoch:
 
AW: Schulbusaufsicht

Hi Billya,

selbst der GUV hat bei einer Ortsbesichtigung zu mir gesagt das wenn etwas pasiert ich mit einem Fuß im Gefängnis stehe. Der Staatsanwalt hat ein Jahr Zeit den Fall zu zerlegen aber ich nur einige Sekunden ob ich bei der Busaufsicht so oder so entscheiden soll.
Leider kann der Herr vom GUV mir nichts schriftlich geben!?:grr: Schätze er will es sich nicht mit meinem Arbeitgeber verschertzen ( ist ja irgendwie sein Brötchengeber!:o).
Selbst wenn ich bei einer Verhandlung freigesprochen würde, möchte ich mir diesen Stress nicht zumuten.

Grüße
 
AW: Schulbusaufsicht

Hallo,

hast wie sieht es bei dir mit dienstanweisung oder im arbeitsvertrag was drinn steht, hast da keine möglichkeit los zubrinngen. Versuche es auch mt dem PR zu reden.

mfg
Billya
 
AW: Schulbusaufsicht

Hallo,ihr Kollegen,
jetzt muß ich mich auch mal zu Wort melden,in dieser Sache.
Bei uns gab es bis vor kurzem keine Schulbusaufsicht.Aber vor kurzem gab es einen,oder zwei Zwischenfälle,die die Schulleitung veranlaßt gesehen hat,jetzt eine Aufsicht zu stellen.Ganz klar machen es bei uns die Lehrer,und ich war da gar nie im Gespräch.
Friedrich
 
AW: Schulbusaufsicht

Auf und Zusperrer schrieb:
Hallo zusammen,

aber was kann ich machen wenn trotz Gemeinde Unfallverband, mein direkter Vorgesetzter der Gemeinde und in den Gesetzestexten der Lehrer, immer wieder betont wird das die Aufsichtspflicht der Schüler Sache der Lehrer ist!

Aber der SL und der Personalchef der Gemeinde sagen das dies Aufgabe des Schulhausmeisters ist.!?

:confused: ???? WIE BEKOMME ICH DIESE AUFSICHT WEG ?????:confused:

Erstmal mit dem Personalrat sprechen und diese Aufsicht verweigern !

Die Verantwortlichen wissen das sie im Unrecht sind. Mach ihnen klar, das sie mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen wenn sie dir Aufgaben aufzwingen, die du nicht machen darfst !
 
AW: Schulbusaufsicht

Hallo DerMichi,
Habe schon ein paar mal mit unserem PR gesprochen habe aber das gefühl das er mir nicht helfen will bzw. kann, da unser BGM ein ehemaliger Lehrer ist und unsere SL mit Ihm sehr eng zusammenarbeitet.
Inzwischen hat sich aber etwas getan und wir haben ein Ortstermin mit den Busunternehmen und der Gemeinde. Die Busse stehen jetzt fast alle schon vor Unterrichtsende am Busplatz und es werden Markirungen für die Busse angebracht das jeder weis wo er zu stehen hat.
Vielleicht erledigt sich dann mein Problem von selbst!:hoch:
 
schulbusaufsicht

hallo und gruß an alle kollegen,
wer kann mir über das sogenannte KOPLENZER URTEIL zum thema SCHULBUSAUFSICHT auskunft geben?
was sagt dieses urteil über die ausbildung, die eine person haben muss, um auf schulkinder aufzupassen, die auf ihren schulbus warten.
am besten wäre natürlich das AZ und wann dieses urteil gefällt wurde.
mfg
hauvse:rolleyes: (wolfgang)
 
AW: Schulbusaufsicht

MABRAUN schrieb:
Hallo Zusammen,
Schulbusaufsicht ist sache der Lehrer und nicht mein Job genau wie Aufsicht in Klassenräumenund Schulhof leider versuchen einige Lehrer
immer mir ihren Job auf Auge zu drücken. Ich bin ja "eh da!"
Bei Regen oder Schnee ist es im Lehrerzimmer auch schöner.
Gruß MABRAUN

hallo mabraun,
zum thema schulbusaufsicht (wer darf oder besser wer ist qualifiziert dazu)gibts ein urteil aus koblenz.
leider weiß ich nicht, wie ich da ran kommen kann.
vielleicht kann ein kollege mir oder besser uns allen, dazu etwas sagen
mfg
hauvse (wolfgang)
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Hallo zusammen:),
bei uns hat sich auch etwas getan und zwar werden jetzt weiße Linien aufgezeichnet damit die Busfahrer wissen wo sie ihre Busse hinstellen sollen:tsts:.
Weiß zwar nicht was das bringen soll:confused: denn bis jetzt hat es noch keine Probleme mit den Busstellplätzen gegeben, ausser es stehen blinde Eltern:autofahren: auf dem Busplätzen und holen ihre gehfaulen Kinder ab, am liebsten würden Sie noch bis ins Klassenzimmer fahren um ihren armen kleinen Kinder (10. Kl.) abzuholen:pillepalle:.

Das das ganze Problem könnt gelöst werden und würde nichteinmal einen Cent kosten indem man die Busunternehmen dazu verpflichen müsste 5 min. vor Unterrichtsende auf Ihren Stellplatz zu stehen. Denn die Gefährlichste Situation ist ja nur wenn die Busse an die Haltestelle heranfahren und die Kids schon auf den Bus warten.
Aber wahrscheinlich ist dieser Vorschlag zu billig!:idee:
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Moin,:grr:
Schulbusaufsicht dürfen wir als Schulhausmeister nicht machen.
Aufsichten liegen in der Hand eines Lehrers. Dann müsste ich auch noch eine Haftpflicht dazu haben. Außerdem fehlt mir die Zeit dazu.
Gruß
Heinz
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Naja, wenn Not am Lehrer ist springe ich schon mal ein.
Kommt aber nur sehr selten vor, erhält die Freundschaft und im Zweifelsfall sitze ich nur an der Haltestelle um mich mal kurz auszuruhen und wundere mich auch wo die Aufsicht ist. ;)
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Mensch Leute,

wir SHM gehören zum nichtpädagogischen Personal der Schule und haben mit Aufsicht jeglicher Art nichts am Hut.Lediglich sind wir berechtigt,die Schüler zur Sauberhaltung, Ordnung und Beachtung der Sicherheitsbestimmungen anzuhalten.Die gleiche Berechtigung besteht gegenüber externen Besuchern.
Alles andere kann man doch wieder als persönliche Leistung für SL und Lehrern ansehen und das müssen wir nicht.Was man einmal freiwillig macht, wird nachher zur Pflicht.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

mannfüralle schrieb:
Mensch Leute,

wir SHM gehören zum nichtpädagogischen Personal der Schule und haben mit Aufsicht jeglicher Art nichts am Hut.

Kein Wunder, dass es in deutschen Schulen so "aggressiv" zu geht, wenn die Schulhausmeister in Passivität verharren.

Grundsätzlich führe ich, weil ich im Schulbereich zeitlich und räumlich am beweglichsten bin, die "Oberaufsicht" über die Schüler. Und, es funktioniert. Wie ich bereits an anderer Stelle schrieb, meine Flure sind und bleiben sauber, meine Toiletten sind weder verschmiert noch besprüht und Rangeleien dulde ich nicht (Schlägereien, was ist das?). Auch ist bei den Schülern der anderen Schulen bekannt, dass das Schulgelände meiner Schule für schulfremden Schüler grundsätzlich tabu ist. Ganz selten "verirrt" sich mal jemand auf mein Schulgelände, aber nicht lange ....
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Hallo Emil,
graturliere Dir das du anscheinend eine Schulleitung hinter dir hast die deinen Führungsstiel unterstützen. Das ist leider nicht bei allen HSM so, leider:o.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Auf und Zusperrer schrieb:
Hallo Emil,
graturliere Dir das du anscheinend eine Schulleitung hinter dir hast die deinen Führungsstiel unterstützen.

Mein alter Schulleiter wusste meinen "Führungsstil" zu schätzen. Mein neuer (seit 7 Jahren) war der Meinung (mittlerweile dürfte er wohl seine Ansicht geändert haben), dass die Erziehung der Schüler nicht meine Aufgabe ist. Ich ließ und lasse mich trotzdem nicht beirren, denn schließlich hätte ich das Fehlverhalten der Schüler auszubaden und nicht der Schulleiter.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Kollege Emil,
entschuldige, aber so einen Blödsinn hab ich ja noch nie gelesen.Was können Hausmeister für die Aggressivität von Schülern.??Das ist doch ein gesellschaftspolitisches Problem.Zudem ging es hier um Schulbusaufsicht und nicht um das Nutzerverhalten allgemein.Da wird sich auch jeder Kollege drum kümmern, natürlich nur innerhalb seiner vorgegeben Grenzen, eben nach der allgemeinen Dienstanweisung.Wir sind nicht für die Erziehung der Schüler verantwortlich.Das sind noch nicht einmal mehr die Lehrer."Deshalb geht bei uns vieles den Bach runter".Wenn man dann noch eine ultraliberale SL hat, dann kämpft man gegen Windmühlen, weil die Autorität des SHM oft untergraben wird durch unsere Gutmenschlehrer.Um zum eigentlichen Thema zurück zukommen: ich stelle mich nicht jede Stunde an die Strasse und beaufsichtige die Schüler beim ein und aussteigen.Dafür habe ich zu viel zu tun, nämlich meine Arbeit erledigen.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

mannfüralle schrieb:
Kollege Emil,
entschuldige, aber so einen Blödsinn hab ich ja noch nie gelesen.Was können Hausmeister für die Aggressivität von Schülern.??

Für die Aggression können sie nichts, aber sie können verhindern, dass diese in der Schule oder auf dem Schulgelände zum Ausdruck kommt.

Das ist doch ein gesellschaftspolitisches Problem.

Nicht alle "gesellschaftlichen Probleme" müssen auf dem Schulgelände in Erscheinung treten.


Zudem ging es hier um Schulbusaufsicht und nicht um das Nutzerverhalten allgemein.

Und? Wenn die Thematik eine ähnliche ist?`Was stört das?


Da wird sich auch jeder Kollege drum kümmern, natürlich nur innerhalb seiner vorgegeben Grenzen, eben nach der allgemeinen Dienstanweisung.

Die "allgemeine Dienstanweisung" beschreibt eh nur die handwerklichen Aufgaben. Wenn du aber die von mir beschriebene Aufgabe trotzdem ausübst, dann ersparst du dir die Ausführung vieler handwerklichen Aufgaben.

Wir sind nicht für die Erziehung der Schüler verantwortlich.

Du hast aber die Auswirkungen zu tragen, wenn die Erziehung der Schüler mißraten ist.


Das sind noch nicht einmal mehr die Lehrer.

Die gehen ja auch nach Unterrichtsende nach Hause, aber du bist weiterhin in deiner Schule und hast die Sachbeschädigungen etc. wieder zu beheben.

...., weil die Autorität des SHM oft untergraben .......

Hier gehören immer zwei dazu. Derjenige, der die Autorität untergraben möchte und der, der sie sich untergraben läßt.
Ich sorge selbst für meine Persönlichkeitsautorität und von niemanden habe ich sie mir in meiner 24-jährigen Dienstzeit untergraben lassen, wenn auch schon einige den Versuch unternommen haben.

...... nämlich meine Arbeit erledigen.

Und die Menge dieser Arbeit kannst du durch eine aktive Erziehung der Schüler selbst steuern.
 
Zurück
Oben