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Dein Schulhausmeisterforum mit Herz und Verstand

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  • Hallo, wir sind dabei das alte Forum wieder herzustellen, es geht wieder weiter!

Rollgerüst - Alleine abeiten ?

Es gibt ja ein paar Vorschriften.
http://www.gda-portal.de/de/pdf/BGI-GUV-I663-LV37.pdf?__blob=publicationFile

[Zitat aus dem BGI GUV I663-LV37]
Jeder Beschäftigte, der auf dem Gerüst arbeitet, und Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tätig sind, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie sollten über die Gerüstbenutzung unterwiesen sein. Die Unterweisung ist durch den jeweiligen Unternehmer durchzuführen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen
 
Danke, Tratos.... nach SOWAS hab ich gesucht.... :)
Das Austauschen übernimmt jetzt eine Firma, denn als ich (Sicherheitsgedanken jetzt mal aussen vor) zu Bedenken gab, dass ich allein mindestens 2 Tage dafür brauchen würde, hat sich jemand mal Gedanken gemacht. In den Osterferien soll ich ja schliesslich nicht nur Leuchtstoffröhren tauschen... :p
 
Und da stell ich mir hier die Frage,
was wäre wenn der Kollege Sülfmeister kein Mitglied hier im Forum wäre.

Er erwähnt gegenüber seinem Vorgestzten mal,
das er sich wohler fühlen würde, wenn eine zweiter Mann dabei wäre.
Antwort:"Die anderen machen das auch alleine"

Sülfmeister tut also wie im befohlen,
klettert alleine rauf und verletzt sich (so, dass nach 4 Wochen alles wieder gut ist)

Hat er als AN, der einen Arbeitauftrag ausgeführt hat,
irgendwelche Nachteile zu befürchten?
Und wenn ja, wie sähen die aus?
 
Das ist eine echt gute Frage die da in den Raum gestellt wird.
"
Hat er als AN, der einen Arbeitauftrag ausgeführt hat,
irgendwelche Nachteile zu befürchten?
Und wenn ja, wie sähen die aus?"

Ich möchte daraufhin folgendermasen orakeln:
Spätestens wenn der AN so schwer verletzt worden ist das er ein Rentenfall werden könnte wird sich wohl die Berufsgenossenschaft einschalten und (nach ordentlicher Versicherungs-agentur-manier) den Fall einschätzen. Und mich würde es nicht wundern wenn diese zu dem Ergebnis kommen das hier ein An eigenmächtig, also ohne Versicherungsschutz, gehandelt hat.
Dann wird palavert werden "jedem erwachsenen Menschen muss klar sein das die Arbeit zu gefährlich und sowieso sieht jedes kleine Kind das Gefahrenpotenzial, der AN aber nicht, da stimmt wohl was im Kopf nicht bei dem, vielleicht hat der das ja extra provoziert weil er nicht mehr wollte, ich meine im letzten Jahr schon mal gehört zu haben der hätte keinen Bock mehr, und wenn die blendende Sonne verantwortlich gemacht werden kann wird die eben vorgeschoben werden, nur eins wird nicht passieren.
Nämlich der AN wird in einem echten Streitfall niemals ungeschoren davonkommen, sondern es wird immer irgendwie eine Mit/Teil/was auch immer Schuld mit vermutet werden.
Und der Vorgesetzte wird daneben stehen und pfeifen und von nichts mehr wissen was er gesagt haben soll....
 
Naja, die Frage wird dann ja eher sein, ob der AN von einer Gefährdung gewusst haben muss...

Eigentlich ja, denn eigentlich hat ja jeder von uns (hust) für seinen Arbeitsplatz eine Arbeitsplatzbeschreibung und eine Gefähdrungsbeurteilung (hust).... Ganz schön staubig hier,.... :putzen:


Natürlich wird der Unfallversicherungsträger nach der Schuldfrage forschen, aber der AG wird dann (wenn Beschreibung und Beurteilung nicht vorlagen) ganz schön in Erklärungsnot kommen...

So, und nun mal Hand auf´s Herz....
Wer von euch hat beides ?

Und dann hat mal als geschädigten einen EG3-Hausmeister, der kann sich ja sogar dann noch rausreden:

"Ich hab EG3, ich bin an- oder ungelernt, ich arbeite nur auf Anweisung..."


Achja, wenn nun eine Firma kommt, die diese Arbeiten ausführt,...
Kontrolliert ihr dann, ob die regelkonform arbeiten?
Ob die Unterwiesen sind, ob das Gerüst geprüft ist, ob die Sicherheitsschuhe tragen, ob die Kabeltrommel zulässig ist und das Elektrowerkzeug eine gültige Prüfung aufweisen kann?

Das müsst ihr nämlich dann machen, da der Auftraggeber (dessen Vertreter ihr ja seid) ja für die Arbeitssicherheit seiner Auftragnehmer verantwortlich zu machen ist. :hoch:
 
Also, um es etwas besser zu erklären.

Wir HM müssen ein riesen Feld an Arbeiten abdecken, vom einfachen Nagel in der Wand bis zum Verständnis komplexer Gebäudeleittechnik sowie allen möglichem "Bürokram". Wie wir damit umgehn hat natürlich etwas mit unserem Ursprungsberuf zu tun aus dem wir vielleicht, vielleicht auch nicht hilfreiche Grundkenntnisse mitbringen. Dazu kommt was man gerne als handwerkliches Geschick verkauft, also alles was man sich so im laufe der Jahre angeeignet hat.

Grenzen werden uns durch einen Haufen an Vorschriften, Gesetzen und unserer persönlichen Befähigung gemacht.

Ich sehe das so, wen ich so eine Arbeit nicht machen will mache ich sie nicht. Entweder wäre mir das Gerüst zu schwer, oder zu hoch. Die

Ich finde solche Aussagen gewagt. Es gibt nämlich Chefs die einen dann den Ausgang zeigen, weil vor der Tür 50 andere warten die es ohne zu fragen gerne machen.
Aber scheinbar ist man als Schulhausmeister davor geschützt?
Ich würde mich auf dem Bauhof in der Straßenreinigung wieder finden würde ich solche Aussage mal wirklich durchziehen.
Aber alles wenn und aber nützt dem Kollegen leider nichts, wenn er keine andere Wahl hat?
Ich habe keine Erfahrung mit Sporthallen Lampen und wie lange man für den Wechsel braucht. Aber es würde bei mir an der Zeit die ich nicht hätte scheitern.
Und wenn ein Hausmeister mal 2 Tage nicht verfügbar ist weil er Lampen wechseln muss, dann merkt man dies ganz schnell.

Ich finde solche Aussagen gewagt. Es gibt nämlich Chefs die einen dann den Ausgang zeigen, weil vor der Tür 50 andere warten die es ohne zu fragen gerne machen.
Aber scheinbar ist man als Schulhausmeister davor geschützt?
Ich würde mich auf dem Bauhof in der Straßenreinigung wieder finden würde ich solche Aussage mal wirklich durchziehen.
Aber alles wenn und aber nützt dem Kollegen leider nichts.
Wenn er keine andere Wahl hat?
Ich habe keine Erfahrung mit Sporthallen Lampen und wie lange man für den Wechsel braucht. Aber es würde bei mir an der Zeit die ich nicht hätte scheitern.
Und wenn ein Hausmeister mal 2 Tage nicht verfügbar ist weil er Lampen wechseln muss, dann merkt man dies ganz schnell.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moinmoin,

ich glaube das kocht hier doch etwas zu hoch.

  1. Also erstens, denke ich, das ich nicht für die Ausrüstung der Fremdfirmen zuständig bin ( Schuhe, Maschinen,....). Da würde mir jeder Handwerker mit recht den Vogel zeigen.
  2. Handwerkliches Geschick bzw. Können ist doch auch immer in unserem Beruf Voraussetzung für eine Einstellung.
  3. Ein guter Handwerker wird heute nicht so einfach auf die Strasse gesetzt! Wir haben in Deutschland in JEDEM handwerklichen Beruf Probleme vernünftige Leute zu bekommen.
  4. Wenn ich meine Meinung sage, glaube ich nicht, das ich strafversetzt werde (schliesslich kenne ich alle Anlagen und wer würde einen neuen Mann anlernen? ICH zumindest NICHT.)
  5. Denke egal welche Endgeldgruppe ich mich befinde, es ist eine Potentielle Gefahr alleine mit einem Gerüst zu arbeiten, und da gibt es auch keine Vorschrift die mich dazu zwingen kann.

Zu @Thom: Der Arbeitsaufwand ist auch schwer abzuschätzen, da spielen viele Faktoren wie Anzahl der Röhren, welche Abdeckungen sind Verbaut .....
 
Das mit der Kontrolle der Fremdfirmen hatten wir hier schon mal irgendwo,
wenn ich mich recht erinnere ist es doch in der Pflicht des Auftragggebers.

Fraglich wäre für mich aber, ob der Schulhausmeiter vor Ort auch qualifiziert
wurde diese Aufgabe ausführen zu können bzw. ob es Teil seiner Arbeitsplatzbeschreibung ist.

Einer der vielen Fälle mit unzähligen Wenns und Abers,
die man nur durch übertriebene schriftliche Kommunikation mit den eigenen Vorgesetzten
lückenlos klären könnte.

Bezüglich des "Vor-die-Tür-setzen"
Ich jammere und hinterfrage, aber führe die Arbeit aus.

In Zeiten der Email hat man einen pflegeleichten, unbürokratischen Weg,
eine Frage zu stellen und die Antwort zu archivieren.
Für den Fall des TE:
"Kriege ich für den Röhrenwechsel auf dem Gerüst einen zweiten Mann zur Unterstützung,
der Anreichen und helfen kann?"

Und die Antwort bleibt im Emaileingang und/oder wird ausgedruckt.
 
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