Es gibt ja ein paar Vorschriften.
http://www.gda-portal.de/de/pdf/BGI-GUV-I663-LV37.pdf?__blob=publicationFile
[Zitat aus dem BGI GUV I663-LV37]
Jeder Beschäftigte, der auf dem Gerüst arbeitet, und Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tätig sind, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie sollten über die Gerüstbenutzung unterwiesen sein. Die Unterweisung ist durch den jeweiligen Unternehmer durchzuführen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen
http://www.gda-portal.de/de/pdf/BGI-GUV-I663-LV37.pdf?__blob=publicationFile
[Zitat aus dem BGI GUV I663-LV37]
Jeder Beschäftigte, der auf dem Gerüst arbeitet, und Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz tätig sind, tragen eine Mitwirkungspflicht für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie sollten über die Gerüstbenutzung unterwiesen sein. Die Unterweisung ist durch den jeweiligen Unternehmer durchzuführen und in regelmäßigen Abständen zu wiederholen