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Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

  • Ersteller Ersteller Gerald
  • Erstellt am Erstellt am
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Muß Mannfüralle recht geben:hoch:,
ich bin froh wenn ich mich nicht um die Erziehung anderer Kinder kümmern muß,erziehe lieber meine eigenen Kindern zu verantwortungs bewusten Menschen!
Außerdem wie unsere Berufsbezeichnung schon aussagt, haben wir uns um das Schulhaus zu kümmern und nicht um die Erziehung der Kinder.
Das soll aber nicht bedeuten das ich mit total von den Schülern und den Lehrern distanziere.
Aber nun zum eigentlichen Thema, weiß jetzt schon jemand etwas über das Koblenzer Urteil zur Schulbusaufsicht:fragezeichen:?
Währe sehr verbunden!!
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Auf und Zusperrer schrieb:
ich bin froh wenn ich mich nicht um die Erziehung anderer Kinder kümmern muß, ....

Eine seltsame Denkweise hast du. Du bist der Willkür von Kinder ausgesetzt, bist aber nicht bereit, auf diese Willkür Einfluß zu nehmen.

Außerdem wie unsere Berufsbezeichnung schon aussagt, haben wir uns um das Schulhaus zu kümmern und nicht um die Erziehung der Kinder.

Eine seltsame Denkweise hast du. Da sind junge Menschen stundenlang in deinem Schulhaus und diese genießen, weil du dich ja nicht um deren Erziehung kümmerst (auf die Lehrkräfte ist ja nur begrenzt Verlaß, wie die Zeitungsberichte immer zeigen), Narrenfreiheit.

Aber nun zum eigentlichen Thema, weiß jetzt schon jemand etwas über das Koblenzer Urteil zur Schulbusaufsicht:fragezeichen:?
Währe sehr verbunden!!

Das weiß ich nicht, aber schon vor Jahren habe ich ein Gerichtsurteil gelesen, dass Schulhausmeister nicht zur Schüleraufsicht herangezogen werden dürfen. Naheliegend ist, dass dies auch die Aufsicht an den Bussen beinhaltet. Leider habe ich diesen Zeitungsartikel irgendwann weggeworfen.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Ich kann nur sagen bei uns sind die Kinder,Jugendliche oder fast Erwachsene keine Insassen eines Strafgefangenenlagers sondern Gäste und so werden sie auch behandelt. Nur freundlichkeit erzeugt freundlichkeit. Außerdem würde ich mir nie anmaßen andere Menschen zu erziehen.:tsts:
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Alfons schrieb:
Außerdem würde ich mir nie anmaßen andere Menschen zu erziehen.:tsts:

Ich schon. Schließlich will ich nicht der Willkür von Schülern ausgesetzt sein.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Alfons schrieb:
Ich kann nur sagen bei uns sind die Kinder,Jugendliche oder fast Erwachsene keine Insassen eines Strafgefangenenlagers sondern Gäste und so werden sie auch behandelt.

Diese Gefühl vermittle ich meinen Schülern auch. Ich vermittle ihnen aber auch, dass sie Regeln einzuhalten haben und wenn es sein muss, mit dem nötigen Nachdruck. Und das, nennt man eben Erziehung, um es vereinfacht zu formulieren.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Hallo Emil,

dein "Führungsstiel" in allen Ehren, aber akzeptiere du bitte auch die anderen Hausmeister.

Eine Schulleitung kann deine Autorität untergraben und zwar ganz mächtig, z.B. du schlepst einen Schüler zum SL und der sagt dem Schüler da er das nicht nochmal tun soll, am nächsten Tag das gleich speiel das 5 Tage hinter einander, spätestens am 6 tag hast du keine Lust mehr den Schüler zum SL zu schleppen, oder der SL mault dich an was du den Schüler hinbringst und das du gefälligst die Schüler in ruhre lassen sollst.
Dann hast du die Pappnase auf. (denke darüber nach und schreibe bitte nicht 25 Sätze darüber in deine Antwort).

Wenn du die Zeit hast die Schüler zu erziehen ist das ganz toll (ehrlich) die meisten von uns scheinen diese Zeit nicht zu haben weil sie mehrere Gebäude haben , oder sehr große Gebäude.
Ich repariere auch vieles, aber wenn es in der Aula/Pausenhalle zu laut wird hören die Schüler auch meine stimme, und das nicht gerade leise, danch ist es aber auch leise :) :)

Last uns versuchen uns gegenseitig am Leben zu lassen, die anderen machen uns das Leben doch schon schwer genug, das müssen wir nicht Gegenseitig machen.

So und nun direkt was zum Thema, wir sind zu keiner Aufsicht verpflichtet, was nicht heißt das wir das ein oder andere mal eien Aufsicht machen. Man sollte der Schulleitung und den Lehrern jedesmal sagen das es extra ist, und manches mal auch sagen das man keine Zeit dafür hat. Verpflichten darf und kann uns niemand.

So schon wieder viel zu viel geschrieben. Nun mach ich aber auch schluß.

Gruß SMP
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Hallo Emil,
ich muß Alfons recht geben das die Schüler zu Gast sind und sie auch Gäste behandelt werden. Gäste die sich nicht benehmen können werden dann auch entsprechend angesprochen und behandelt.
Zu deinem Zitat von mir:
Eine seltsame Denkweise hast du. Du bist der Willkür von Kinder ausgesetzt, bist aber nicht bereit, auf diese Willkür Einfluß zu nehmen.
wenn Du weiter gelesen hätest dann würdest du sehen:
Das soll aber nicht bedeuten das ich mit total von den Schülern und den Lehrern distanziere.
Ich lasse mir von niemanden auf der Nase herumtanzen und meine Autorität auch nicht untergraben.
Finde aber wie man in den Wald ruft so hallt es heraus!
Wenn ich mich über alles und jedem aufregen würde, hätten die Schüler noch leichteres Spiel mit mir, da Sie dann genau wissen wie und mit was, sie mich zur Weißglut bringen könnten.
 
AW: Wie ist es mit der Schulbusaufsicht geregelt?

Emil schrieb:
Für die Aggression können sie nichts, aber sie können verhindern, dass diese in der Schule oder auf dem Schulgelände zum Ausdruck kommt.



Nicht alle "gesellschaftlichen Probleme" müssen auf dem Schulgelände in Erscheinung treten.




Und? Wenn die Thematik eine ähnliche ist?`Was stört das?




Die "allgemeine Dienstanweisung" beschreibt eh nur die handwerklichen Aufgaben. Wenn du aber die von mir beschriebene Aufgabe trotzdem ausübst, dann ersparst du dir die Ausführung vieler handwerklichen Aufgaben.



Du hast aber die Auswirkungen zu tragen, wenn die Erziehung der Schüler mißraten ist.




Die gehen ja auch nach Unterrichtsende nach Hause, aber du bist weiterhin in deiner Schule und hast die Sachbeschädigungen etc. wieder zu beheben.



Hier gehören immer zwei dazu. Derjenige, der die Autorität untergraben möchte und der, der sie sich untergraben läßt.
Ich sorge selbst für meine Persönlichkeitsautorität und von niemanden habe ich sie mir in meiner 24-jährigen Dienstzeit untergraben lassen, wenn auch schon einige den Versuch unternommen haben.



Und die Menge dieser Arbeit kannst du durch eine aktive Erziehung der Schüler selbst steuern.

Kollege Emil,
wir reden aneinander vorbei.Erzogen werden die Schüler im Elternhaus.Ich als SHM kann das Nutzerverhalten beaufsichtigen, bzw. die Schüler zu Sauberkeit, Ordnung und Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen anhalten.Dies gilt auch für Besucher, sprich Eltern und sonstige Veranstaltungen.Dies steht in der allgemeinen Dienstanweisung!
Damit ist eigentlich schon alles gesagt.Bei mir benehmen sich auch alle anständig, wenn ich in der Nähe bin.
Zum Thema Autoritätsuntergrabung nur soviel, dazu reicht erstmal einer.Das ist wie bei Mobbing.Dagegen kann sich keiner schützen.Das schaffen nur diejenigen,die das Wetter beeinflussen können.Nur mal kurz zur Erläuterung: Schüler halten sich im Verwaltungstrakt auf.Laute Musik,schreierei,Stühle geschiebe und so weiter.Die SEK und ich verscheuchen die Schüler,weil man weder telefonieren kann noch sonst eine Arbeit erledigt bekommt,weil der Lärm zu intensiv ist.Kurz und gut,ich habe für Ruhe gesorgt und dann kommt der SL und erlaubt den Schülern sich wieder vor unseren Büros aufzuhalten. Ein anderer Fall: ich habe einen Schüler zweimal dabei erwischt, wie er eine Glasscheibe von der Flurtüre eingetreten hat.Ich schreibe die Schadensmeldung mit den Daten des Schülers,weil ich darauf bestanden habe,dass er die bezahlt. Fazit:der Klassenlehrer und die SL haben nicht mit unterschrieben und so bezahlt der Steuerzahler.Schön,ne. Das nenne ich Untergrabung der Autorität. Und jetzt erzähl mir,was du dagegen tust????
Davon mal abgesehen,habe ich mit den meisten Schülern keine Probleme, ich geniesse Respekt.Lediglich die Vermüllung spielt hier eine grosse Rolle und das liegt zum grossen Teil am Elternhaus und auch am Kollegium,die teilweise selber nicht ordentlich sind,um es mal schmeichelhaft auszudrücken.Ich kann nur permanent darauf hinweisen und jeden Tag runterbeten,dass die Lehrer dafür sorgen mögen,das die Klassen gefegt werden usw. usw.
Es ist eben wie in der Politik,der Fisch stinkt am Kopf zuerst.
 
AW: Schulbusaufsicht



Erstmal mit dem Personalrat sprechen und diese Aufsicht verweigern !

Die Verantwortlichen wissen das sie im Unrecht sind. Mach ihnen klar, das sie mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen wenn sie dir Aufgaben aufzwingen, die du nicht machen darfst !
Hi,
wo steht denn geschrieben das ein Schulhausmeister die Aufsicht nicht machen muss bzw. nicht darf?

AW: Schulbusaufsicht

Es gibt Gerichtsurteile, wo ganz klar festgestellt wird das wir keine Aufsicht führen dürfen. Ich hoffe das ich sie finde, melde mich dann wieder.
Gruß

Hallo Simonbalu,
11 Jahre nach deinem Kommentar zum Thema Schulbusaufsicht, eine Frage von mir:
Hast Du damals ein Gerichtsurteil zum Thema Schulbusaufsicht vom Schulhausmeister gefunden?
MfG
Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mal ein Artikel: https://www.sichere-schule.de/_docs/pdf/erlass_aufsicht.pdf

Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG
– Aufsicht –
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung

Die Aufsichtspflicht obliegt allen Lehrkräften der Schule. Gemäß §68 Abs. 3 Nr. 1
SchulG (BASS 1 – 1) entscheidet die Lehrerkonferenz über Grundsätze für die
Aufstellung von Aufsichtsplänen. Die Entscheidung über den Einsatz der einzelnen
Lehrkraft und die Aufsichtspläne trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Der Schulweg (Weg zwischen Schule und Wohnung) fällt nicht in den Aufsichtsbereich
der Schule; er endet und beginnt am Schulgrundstück, nicht am Schulgebäude. Die
Beförderung in Schulbussen fällt in den Verantwortungsbereich des Schulträgers.
Insofern besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht der Lehrkräfte an Schulbushaltestellen außerhalb des Schulgrundstücks. Eine Aufsichtspflicht der Schulean Schulbushaltestellen kann sich in Ergänzung zur Verpflichtung des Schulträgers nur dann ergeben, wenn die Schulkonferenz zu dem Ergebnis kommt, das
ƒ
A: an der Schulbushaltestelle selbst oder auf dem Weg von dieser Haltestelle bis zum
Schulgrundstück oder Unterrichtsort (z. B. Sportanlage, Schwimmhalle) eine
besondere Gefahrenlage besteht und
ƒ
B: eine Aufsicht durch Lehrkräfte wegen der geringen Entfernung der
Schulbushaltestelle zum Schulgrundstück oder Unterrichtsort ohne
unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Dazu: GUV-SI 8046 (bisher GUV 57.1.33)
Link: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8046.pdf

Aufsicht in Schulbussen:
Die Absätze 1, 2 und 3 des § 14 der BOKraft regeln das
Verhalten der Fahrgäste, sind also auch von Schülerinnen und
Schülern einzuhalten. Verantwortlich, dass diese Regeln auch
eingehalten werden, ist allerdings der Busunternehmer, wie aus
§ 3 Abs. 1 hervorgeht.
Auf welche Weise der Unternehmer für Ordnung und Sicherheit
zu sorgen hat, ist nicht näher erläutert, sieht man von den
Formulierungen der § 7, § 8 und § 14 Abs. 4 ab (Anwenden von
Sorgfalt, rücksichtsvolles und besonnenes Verhalten, Aus-
schluss von der Beförderung).
Damit ist die oft gestellte Frage beantwortet, ob es vorgeschrie-
ben ist, dass in Schulbussen Aufsichtspersonen mitfahren. Eine
solche Vorschrift gibt es nicht.
Trotzdem ist es heute unumstritten, dass Schulbuslotsen
(Schülerlotsen im Schulbusdienst) oder erwachsene Schulbus-
begleiter einen entscheidenden Sicherheitsgewinn darstellen
und einen positiven Einfluss auf Schulbus fahrende
Schülerinnen
und Schüler ausüben. In vielen Landkreisen haben sie sich
längst bewährt – insbesondere an Haltestellen – und sind aus
dem schulischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Wie Schüler-
lotsen und Schulweghelfer zählen sie zu den mancherorts
unentbehrlich gewordenen Helfern im „Schulwegdienst“.
Einem Schulbusunternehmer kann natürlich nicht zugemutet
werden, zusätzliches Aufsichtspersonal zu beschäftigen, wenn
ihm die Kosten hierfür nicht erstattet werden.
Schulbusbegleiter und Schulbuslotsen anzuwerben, auszubilden,
einzusetzen und zu betreuen, ist deshalb eine (freiwillige)
gemeinsame Aufgabe aller am Busbetrieb beteiligten Stellen:
Schulbusträger, Schule, Busunternehmer, Eltern, Schüler,
Polizei, Verkehrswacht usw. In der Regel werden sie von der
Polizei eingewiesen, ihre Einkleidung mit geeigneter Warn-
kleidung und eine eventuelle Bezahlung geschieht durch Schul-
träger, Schulbusträger und/oder Verkehrswacht.

Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern (§ 1631 BGB),
kann jedoch auf andere geeignete Personen übertragen werden,
zum Beispiel auf Schulbusbegleiter oder Schülerlotsen in
Schulbussen.


Aber ohne richtig gute Vergütung würde ich mir diese Verantwortung nicht aufbürgen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vielen Dank Erstmal für die Auskunft .
Vielleicht kann man das noch mal vertiefen.
Denn:
Ein Kollege muss auf einem eingezäunten Sportplatz auf die Buskinder aufpassen bis der Bus kommt. Dies ist in einem Zeitraum 4 bis 6x am Schultag,von ca. 20 Min zu bewältigen.
Erst dann dürfen die Buskinder zum Schulbus laufen.
Darf er dies tun, obwohl er keine pädagogische Ausbildung hat.
Viele Grüße
hauvse
(Wolfgang)
 
Siehe Artikel, ja darf er sobald ihm diese Aufgabe "offiziell" von seinem Dienstherrn übertragen wurde, das gilt ja nur wenn die Bushaltestelle außerhalb des Schulgrundstückes liegt, sonst wären die Pädagogischen Lehrkräfte dafür zuständig. Somit ist der Aufenthaltsort also der Sportplatz auf dem Schulgrundstück müssten das die Lehrer machen. Oder eben die Eltern da sie ja die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben, aber ich würde die Hauftungsfrage vorher genau klären lassen, wenn dann muss das über den Arbeitgeber entsprechend abgesichert sein.
 
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